01.11.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Prüfen von Leihendoskopen vor dem Einsatz?

FRAGE:
Ist es notwendig, flexible Endoskope, die zur Überbrückung von Reparaturzeiten als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden, nach der ersten Aufbereitung (vor dem ersten Einsatz am Patienten) einer mikrobiologischen Testung zu unterziehen?
ANTWORT:
Im Abschnitt 2.8. der im Jahr 2024 aktualisierten Anlage 8 (Bundesgesundheitsbl. 67, 1410–1468, 2024) der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (2012) findet sich folgende Aussage: „Bei der Verwendung von Leihendoskopen verbleibt ohne vorhergehende mikrobiologisch-hygienische Prüfung und Ergebnisbewertung eine Sicherheitslücke, da dem Betreiber i. d. R. keine aktuellen Informationen über die vorangegangenen Aufbereitungsprozesse und die Ergebnisse der Überprüfung des Verleihers vorliegen. Wird nach der Aufbereitung durch den Betreiber eine Überprüfung vor Ort vorgenommen, kann eine erhebliche zeitliche Verzögerung bis zum Vorliegen der Ergebnisse entstehen. Die Entscheidung, ob das Endoskop direkt oder nach einer mikrobiologisch-hygienischen Überprüfung eingesetzt wird, liegt beim Betreiber.“ Gefordert wird ein kultureller Nachweis der Gesamtmikroorganismenzahl und die Abwesenheit von Indikatormikroorganismen aus Kanälen des Leihendoskops nach dem maschinellen, teilmaschinellen oder manuellen Aufbereitungsprozess.
Wir empfehlen, diese Untersuchung bei jedem Leihendoskop durchzuführen, dessen technischer Aufbau keinem Endoskop entspricht, das bisher in der Praxis zum Einsatz kommt und dessen Aufbereitung daher nicht validiert ist. Das Leihendoskop muss dann etwa eine Woche vor dem ersten Einsatz in der Praxis sein, damit ausreichend Zeit für Aufbereitung und Untersuchung bleibt. Das trifft natürlich auch auf neu erworbene flexible Endoskope zu.
Kommt allerdings ein baugleiches Leihendoskop zum Einsatz, kann dessen Untersuchung nach Aufbereitung und vor dem ersten Einsatz am Patienten entfallen. Erfahrungsgemäß sollte der Leihvertrag außerdem dahingehend ergänzt werden, dass der Leihgeber das Gerät nur vollständig funktionsfähig, vollständig aufbereitet und geprüft anliefert.
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Jatzwauk L, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Prüfen von Leihendoskopen vor dem Einsatz? Passion Chirurgie. 2025 November; 15(11): Artikel 04_04.
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