
Auch in Praxen für ambulantes Operieren sind nosokomiale Infektionen aufzuzeichnen, zu bewerten und Rückschlüsse daraus zu ziehen. Als nosokomiale Infektionen kommen im Allgemeinen nur Wundinfektionen in Betracht. Da in vielen Praxen die Zahl möglicher Indikator-Operationen, auf die man sich beschränken könnte, zu klein ist, sollte man sich im Allgemeinen auf die Gesamtheit aller Operationen beziehen, die jährlich zu ermitteln ist.
Bei postoperativen Wundinfektionen sind Daten zum Patienten aufzuzeichnen (z. B. in einer Excel-Tabelle). Dazu zählen:
- Patientenidentifikation,
- Alter,
- Geschlecht,
- OP-Datum,
- OP-Art,
- OP-Dauer,
- ggfs. ASA-Score,
- endoskopische OP ja/nein,
- Operateur (in Gemeinschaftspraxen),
- Infektionsart,
- Zeitpunkt der Diagnose (welcher postoperativer Tag),
- Erreger,
- Komplikationen,
- Therapie,
- ggfs. Abheilung bzw. Ausgang.
Die Genesung der Patienten ist mindestens 14 Tage nach OP weiter zu verfolgen, besser 30 Tage, da die meisten postoperativen Wundinfektionen spät erkannt werden.
Bei Wundinfektionen sollte immer eine Keimsicherung durch Abstriche mit Erstellung eines Antibiogramms erfolgen.
Aus der Zahl der Wundinfektionen und der Gesamtzahl der Operationen kann die Wundinfektionsrate in Prozent ermittelt werden.
Dies muss mindestens jährlich geschehen, bei Häufungen von Infektionen öfter. Die jährliche Auswertung muss dokumentiert werden, einschließlich einer schriftlichen Bewertung. In dieser muss dargelegt werden, ob keine Maßnahmen erforderlich sind (z. B. keine Infektionen) oder welche Maßnahmen ergriffen werden müssen (z. B. Schulung eines Operationsteams, bei dem häufig Infektionen auftreten, Überprüfung der präoperativen Hautdesinfektion usw.). Die Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Der Hygienetipp gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W. / Zastrow K.D. Hygiene-Tipp: Nosokomiale Infektionen beim ambulanten Operieren erfassen. Passion Chirurgie. 2014 November; 4(11): Artikel 03_02.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.03.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene Tipp: Resistenzentwicklung von Bakterien gegen Desinfektionsmittel und Antiseptika
Die Resistenzentwicklung von Bakterien gegenüber Antibiotika ist eine allgemein bekannte Tatsache. Modernes Antibiotic Stewardship fordert, Antibiotika – gezielt und in ausreichender Dosierung – nur dort einzusetzen, wo sie unverzichtbar sind. Im Gegensatz dazu ist eine Resistenzentwicklung von Bakterien gegen Desinfektionsmittel gegenwärtig kein Gegenstand öffentlicher Diskussionen, obwohl die Ausbildung von bakteriellen Resistenzen (auch als Toleranz bezeichnet) gegen Triclosan, Chlorhexidin, Silber sowie QAV (quaternäre Ammoniumverbindungen) praktische Bedeutung erlangt hat und seit Jahren beschrieben ist.
025.01.2021 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Welche Qualifikation braucht der Krankenhaushygieniker?
Die Umsetzung der Krankenhaushygiene-Verordnungen der Bundesländer fordert nach Ablauf der Übergangsregelungen von zahlreichen stationären, aber auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen zwingend die Bestellung eines Krankenhaushygienikers.
015.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen
Im Gesundheitswesen können Infektionen nach der Berufskrankheiten-Ziffer BK 3101 („Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“) anerkannt werden.
011.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz
Die parallel existierende Meldepflicht für Untersuchungslaboratorien nach § 7 IfSG für Labornachweise definierter Krankheitserreger entbindet den die Krankheitsdiagnose stellenden Arzt nicht von der o.g. ärztlichen Meldepflicht.
0Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.
Um diesen Artikel kommentieren zu können, müssen Sie bei myBDC registriert und eingeloggt sein.