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Noch in diesem Jahr wird das Infektionsschutzänderungsgesetz in Kraft treten, das Bundestag und Bundesrat passiert hat. Es wird zu einigen wesentlichen Veränderungen im Bereich der Hygiene führen:

  • Die Empfehlungen der Krankenhaushygiene-Kommission (KRINKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) müssen umgesetzt werden.
  • Am RKI wird eine weitere Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) etabliert, die allgemeine Grundsätze zur Diagnostik und antimikrobiellen Therapie erstellen soll.
  • Die Empfehlungen beider Kommissionen müssen stetig entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden.
  • Krankenhäuser und Einrichtungen zum ambulanten Operieren werden zur Dokumentation des Antibiotikaverbrauchs verpflichtet.
  • Im vertragsärztlichen Bereich wird eine Vergütungsregelung für das Screening und die Sanierung von MRSA-Patienten eingeführt.
  • Die Bundesländer müssen auf Basis des neuen Gesetzes eigene Hygiene-Verordnungen bis Ende März 2012 erlassen.
  • Krankenhäuser müssen im Sinne der KRINKO-Empfehlung von 2009 ab 400 Betten einen hauptamtlichen Krankenhaushygieniker beschäftigen.
  • Hauptamtliche Hygienefachkräfte in den Krankenhäusern sind im Sinne der gleichen Empfehlung ca. pro 150-200 Betten erforderlich. Dies bedeutet etwa eine Verdoppelung der derzeit vorhandenen Hygienefachkräfte.
  • Allerdings müssen diese beiden Regelungen erst bis 2016 umgesetzt werden.
  • Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen nun jährlich vorgelegt werden.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Indikatoren zur Messung der Hygienequalität definieren, die einem Benchmarking der Krankenhäuser dienen und in die Qualitätsberichte aufgenommen werden sollen.
  • Die Arbeitgeber-Belehrungen für Mitarbeiter im Lebensmittel-Bereich (z. B. Küchen) müssen nur noch zweijährig durchgeführt werden.
  • Schließlich werden bei Nichtumsetzung Bußgeldtatbestände eingeführt.

In künftigen Hygiene-Tipps werden einzelne Details erläutert werden.

Popp W, Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Infektionsschutzänderungsgesetz. Passion Chirurgie. 2011 August; 1(8): Artikel 03_05.

Autoren des Artikels

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Prof. Dr. med. Walter Popp

Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
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Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow

Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
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