15.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen
Im Gesundheitswesen können Infektionen nach der Berufskrankheiten-Ziffer BK 3101 („Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“) anerkannt werden.
Im Jahr 2020 dominiert die durch COVID-19 verursachte BK 3101. Zum Stichtag 9. Oktober 2020 wurden von der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 6.938 Fälle als BK 3101 anerkannt.
Grundsätzlich müssen für die Anerkennung drei Voraussetzungen vorliegen:
- Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen und
- relevante Krankheitserscheinungen, wie zum Beispiel Fieber oder Husten, und
- positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.
- Bei einem chronischen Verlauf einer COVID-19 kann auch ein Antikörpertest für die Anerkennung einer BK ausreichend sein.
Auf jeden Fall sollte bei Erfüllung dieser Voraussetzungen jede COVID-19-Infektion bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen als BK 3101 angezeigt werden.
Tab. 1: Gemeldete und anerkannte Berufskrankheiten für das Jahr 2017
Infektionskrankheit (n=8.612) |
Meldepflichtig und gemeldet |
Anerkannt* |
gesamt |
977 |
512 |
Hepatitis B |
28 |
9 |
Hepatitis C |
29 |
15 |
HIV-Infektionen (AIDS) |
4 |
2 |
MRSA |
39 |
1 |
Skabies |
212 |
172 |
Tuberkulose |
222 |
98 |
Latente Tuberkulose |
251 |
201 |
Influenza |
4 |
1 |
Keuchhusten |
6 |
0 |
Masern, Röteln, Mumps |
32 |
5 |
* Im Berichtsjahr entschiedene Fälle
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Korrespondierender Autor:
Nienhaus A, Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen. Passion Chirurgie. 2020 Dezember; 10(12): Artikel 04_05.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Albert Nienhaus
Stellvertretender InstitutsdirektorBereichsleitung CVcareUKE HamburgProf. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenProf. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus DresdenDr. med. Ricarda Schmithausen
KoordinationUniversitätsklinikum Bonn (UKB)Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH)Dr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzVorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)Weitere Artikel zum Thema
11.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz
Die parallel existierende Meldepflicht für Untersuchungslaboratorien nach § 7 IfSG für Labornachweise definierter Krankheitserreger entbindet den die Krankheitsdiagnose stellenden Arzt nicht von der o.g. ärztlichen Meldepflicht.
01.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wasser und Abwasser
Die KRINKO hat im März ihre „Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen“ veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Waschbecken, WC-Becken, Duschbecken, Abflüsse von Badewannen, Speibecken in Dentaleinheiten, Ausgussbecken, Steckbeckenspüler und Abwasserabläufe in Küchen.
28.09.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Die Rolle von Tröpfchen und Aerosolen
Wird das SARS-CoV-2-Virus primär über Tröpfchen übertragen oder auch in erheblichem Umfang über Aerosole? Der aktuelle Hygiene-Tipp der Septemberausgabe der Passion Chirurgie zeigt die Unterschiede auf.
01.07.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Tabletts für die Blutabnahme – Wer trägt die Verantwortung?
Bei Begehungen auf der Station sieht man nicht selten schmutzige,
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.