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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchte Anfang 2024 mit einem „Startkatalog“ die Umsetzung der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) initiieren. Dies geht aus einem Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung des BMG hervor. Eine „erweiterte Leistungsauswahl“, für die die Vergütung im Laufe des Jahres 2024 festgelegt werden soll, ist in Grundzügen bereits Bestandteil des Verordnungsentwurfes.

Der Startkatalog umfasst – jeweils noch ausdifferenziert– bestimmte Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Behandlungen eines Sinus pilonidalis (Steißbeinfistel).

Diese Leistungen sollen mit einer der als Anlage in der Verordnung aufgeführten Hybrid-DRG vergütet werden – sofern der betreffende Fall bei Anwendung des jeweils gültigen aG-DRG-Gruppierungsalgorithmus in die be­treffende Hybrid-DRG eingruppiert wird.

    Quelle: Ärzteblatt

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