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Die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind in den ersten drei Monaten 2017 um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im zweiten Quartal 2017 schlägt dagegen ein Minus von einem Prozent zu Buche. Das geht aus den aktuellen Honorarberichten der KBV hervor.

„Ostereffekt“ im zweiten Quartal

Verantwortlich für den leichten Honorarrückgang im Zeitraum April bis Juni ist insbesondere der sogenannte Ostereffekt. Während 2016 die Osterfeiertage im ersten Quartal lagen, waren sie 2017 im zweiten, sodass es in dem Zeitraum weniger Abrechnungstage gab.

Dieser Effekt zeigt sich auch bei der Behandlungsfallzahl je Arzt, die im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich um 4 Prozent gesunken ist. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall erhöhte sich um 3,2 Prozent.

Zuwachs im ersten Quartal

Für das erste Quartal 2017 weist der Honorarbericht im Bundesdurchschnitt einen Zuwachs des Honorarumsatzes je Arzt und Psychotherapeut von zwei Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2016 aus. Dabei wurden je Arzt 1,2 Prozent mehr Behandlungsfälle gezählt. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 0,8 Prozent.

Blick auf einzelne Versorgungsbereiche

Den Honorarberichten zufolge konnten im ersten Halbjahr 2017 nahezu alle Arztgruppen höhere Umsätze erzielen, wobei die Honorarentwicklung je nach Fachgruppe unterschiedlich ausfiel und die Fachärzte zumindest im zweiten Quartal Rückgänge hinnehmen mussten.

Im hausärztlichen Bereich erhöhte sich der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im ersten Quartal 2017 um 3,1 Prozent, im zweiten Quartal um 0,4 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg dabei um 2,1 Prozent und um 2,5 Prozent.

Die Fachärzte verbuchten einen Honoraranstieg von durchschnittlich 1,5 Prozent im ersten Quartal, während der Honorarumsatz je Arzt um 2,6 Prozent sank. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall blieb im ersten Quartal nahezu unverändert und im zweiten stieg er um 4 Prozent.

Unterschiede zwischen Fachbereichen

Die größten Honorarzuwächse verzeichneten im ersten Quartal die Fachärzte für Strahlentherapie mit einem Plus von 7,7 Prozent sowie Internisten mit Schwerpunkt Endokrinologie (+7,3 Prozent).

Deutliche Rückgänge weist der Honorarbericht für das erste Quartal 2017 bei den psychologischen Psychotherapeuten (-6,6 Prozent) und ärztlichen Psychotherapeuten (-4,5 Prozent) aus, ähnlich auch noch im zweiten Quartal. Der Grund ist, dass im Vergleichsquartal (erstes Quartal 2016) Nachzahlungen für mehrere Quartale zu einem außergewöhnlichen Anstieg des Umsatzes geführt hatten.

Im zweiten Quartal lag die Entwicklung des Honorarumsatzes je Arzt fachgruppenspezifisch zwischen -13,5 Prozent und +4,9 Prozent.

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der Honorarumsatz ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 23,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 76,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 51,6 Prozent des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (14,9 Prozent)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.

Honorarbericht für das erste Quartal 2017 (Stand: 31.10.2019, PDF, 3.2 MB)
Honorarbericht für das zweite Quartal 2017 (Stand: 31.10.2019, PDF, 3.4 MB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 31.10.2019

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