01.01.2018 Politik
Honorarbericht für das 4. Quartal 2015

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise.
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im 4. Quartal 2015 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor. As letzter Band des Jahres enthält er als Sonderthema die Gesamtschau der Honorardaten des Jahres 2015 in der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr.
HIER finden Sie neben dem aktuellsten Honorarberichte der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.
Weitere aktuelle Artikel
17.01.2020 Krankenhaus
Organspende wird reformiert – Bundestag beschließt Zustimmungslösung
Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt werden. Das hat der Deutsche Bundestag am 16.01.2020 beschlossen. Künftig soll eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren.
14.01.2020 Politik
Zahl der Organspender in 2019 nahezu unverändert
Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 932 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für eine Transplantation gespendet. Damit hat sich die Zahl der Organspender annähernd auf dem Niveau von 2018 (955 Organspender) gehalten.
10.01.2020 Politik
Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung liegt vor
Ziel soll es sein, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zu einem System der integrierten Notfallversorgung auszubauen. Im Moment kämen viele Patienten in die Notfallambulanz ins Krankenhaus, obwohl deren Beschwerden keine stationäre Versorgung erforderten und die auch ambulant versorgt werden könnten.
09.01.2020 Krankenhaus
„Viele richtige Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Notfallversorgung“
„Die Fakten sprechen für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Sie bauen konsequent den Patientenservice rund um die bundesweite Nummer 116117 aus. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass der aktuelle Referentenentwurf zur Notfallgesetzgebung auf diese Strukturen unter der Federführung der KVen aufsetzt“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

