15.03.2019 Politik
Herausforderungen der Zukunft gemeinsam bewältigen

Zu der heutigen Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
„Das heute vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält vernünftige Ansätze. Anders als in früheren Zeiten sieht es nicht nur neue Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte vor, es vergütet sie zum Teil auch zusätzlich. Das Geld muss der Leistung folgen. Wenn die Politik auch künftig dieses Prinzip beherzigt, wäre für die Patientenversorgung viel erreicht.
Mit großer Sorge betrachten wir aber die zunehmenden Eingriffe des Staates in die Arbeit der Selbstverwaltung. Zwei Beispiele: Staatliche Vorgaben zur Praxisführung helfen niemandem, sie halten aber junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung ab. Damit werden die selbstgesetzten Ziele der Koalition beim TSVG in ihr Gegenteil verkehrt. Und auch die neuen Mehrheitsanteile des Staates in der Gesellschaft zum Aufbau der Telematik (gematik) schaden mehr, als dass sie nützen. Damit werden in der gematik diejenigen an den Rand gedrängt, die tagtäglich mit den digitalen Anwendungen arbeiten.
Vor uns liegen enorme Herausforderungen, die die Politik nur gemeinsam mit der Selbstverwaltung meistern kann. Es gilt, der schleichenden Übernahme unseres Gesundheitswesens durch Großinvestoren Einhalt zu gebieten. Im TSVG finden sich dafür nur erste Ansätze, die wir weiter ausbauen müssen. Wir brauchen zudem Lösungen, wie wir dem Fachkräftemangel bei gleichzeitig wachsendem Versorgungsbedarf, entgegenwirken. Wir müssen Chancen und Risiken der Digitalisierung für Patienten und Ärzte abwägen und die neuen technischen Möglichkeiten praxistauglich machen. Und wir müssen den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung entschlossen voranbringen.
Diese Aufgaben kann die Politik nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort bewältigen. Sie sollte die Organisationen der Selbstverwaltung deshalb stärken, nicht schwächen.“
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 14.03.2019
Weitere aktuelle Artikel
01.09.2022 Krankenhaus
BDC-Praxistipp: Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung von Lungenkrebs
In einigen Fachbereichen sind sie bereits Alltag, nun haben sie auch die Thoraxchirurgie erreicht: die Mindestmengen von chirurgischen Eingriffen. Mit Datum vom 23.02.2022 wurde die bestehende Mindestmengenregelung in einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch eine Anlage Nummer 10 ergänzt, welche die betroffenen Leistungen in Verbindung mit einem OPS-Code konkretisiert: es handelt sich um anatomische Lungenresektionen in Kombination mit der Diagnose einer bösartigen Neubildung von Bronchien und Lunge [1].
23.08.2022 Politik
Bundesregierung hält GOÄ für unzureichend und defizitär
"Es ist unbestritten, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbildet", schreibt die Bundesregierung in ihrer heute (23.8.2022) veröffentlichten Antwort vom 11.8.2022 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Drucksache 20/2934).
19.08.2022 Politik
Karl Lauterbach live bei KBV-Vertreterversammlung im September?
Am 9. September von 11.00 bis 13.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu einer Sondersitzung.
17.08.2022 Politik
Aktionstag am 7. September mit Praxisschließungen
Einige Kassenärztliche Vereinigungen planen für Mittwoch, 7. September, einen Aktionstag als Protest gegen die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geplanten Sparmaßnahmen im ärztlichen Bereich.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.