14.03.2024 Aus- & Weiterbildung
Gutachterseminar: Begutachtung im Behandlungsfehlerprozess 04.05.2024 Berlin

Jede:r Chirurg:in kann von einem Gericht aufgefordert werden, ein Gutachten über einen vermuteten Behandlungsfehler zu erstellen. Erfahrene Gutachter:innen werden von den Gerichten stets gesucht. Dieses eintägige Seminar soll helfen, den Anforderungen der Gutachtenerstellung besser gewachsen zu sein. Neben praktischen und chirurgischen Hinweisen und Tipps, werden in diesem Seminar besonders auch die juristischen Aspekte von einer Vorsitzenden Richterin aus Hamburg und einem Strafverteidiger aus Berlin anhand von realen Gutachtenfällen und ihren Urteilen ausführlich dargelegt und anschließend diskutiert. Auch das Patientenrechtegesetz wird besprochen.
Das Programm und die Anmeldung stehen auf den Seiten der BDC|Akademie bereit.
Mitglieder des BDC erhalten deutlich vergünstigte Teilnahmegebühren.
Weitere Gutachter-Seminare der BDC|Akademie finden Sie hier: Veranstaltungen
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Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.02.2018 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern. Kurz nach Inkrafttreten dieser Verordnung wurden bereits Stimmen laut, die auch eine Personaluntergrenze für Ärzte fordern. Der Marburger Bund hat dabei kritisiert, dass eine Unterscheidung zwischen nicht ärztlichem und ärztlichem Personal wenig sinnvoll sei. Denn auch im ärztlichen Dienst sei die Stellenbesetzung heute oft unzureichend.
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Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung und deren Vergütung ist die Festlegung einer aufgaben- und patientenorientierten Personalbemessung für die Berufsgruppen der direkten Patientenversorgung. Bedarfsgerechte Personalvorgaben sind Ausdruck einer werteorientierten Medizin im Sinne des individuellen Patienten. Durch sie werden Ärztinnen und Ärzte wieder in die Lage versetzt, ihre Aufgaben in der Versorgung mit ausreichend Zeit für Patienten zu versehen.
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