07.08.2023 Politik
Gutachten zur Potentialanalyse der Regierungskommission

Ergebnis der Arbeit: Die Analyse der Regierungskommission verkenne in ihren Grundaussagen die Lebensrealität in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser und die umfassenden bereits bestehenden Qualitäts- und Strukturvorgaben, welche die Kliniken bereits jetzt erfüllen müssen und welche, wie beispielsweise das MDK-Reformgesetz als Grundlage der Strukturprüfungen, aus der Feder des Ministeriums stammen.
Es würden die Strukturvorgaben zur Qualität und die bestehenden Notfallstufenvorgaben vergleichbar
zu den Leveln des Gemeinsamen Bundesausschusses ebenso ausgeklammert, wie der Bund über die
Tatsache hinwegblicke, dass es zur Prüfung der Einhaltung von Qualitätsindikatoren eigene vom Bun-
desgesundheitsministerium ins Leben gerufene Institute wie das das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) gibt.
Obwohl die Krankenhausstatistik des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK), ein dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnetes Institut vollumfänglich verfügbar und in der Kalkulation und Statistik sehr erfahren und für die Auswertung Komplettdatensätze biete, würde zur Analyse auf eingeschränktere Krankenkassendaten zugegriffen.
gen, wobei ein wesentlicher Aspekt die Nutzung unterschiedlicher Datenquellen ohne Prüfung deren
Zusammenführbarkeit zu sein scheine. Erschwert würde die Replizierbarkeit durch den fehlenden öffentlichen Zugang auf einen Teil diese Datenquellen. Die für die Stellungnahme verwendeten Daten würden zudem nur bis zum Jahr 2017 reichen.
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (Gutachten)
Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
01.09.2018 DRG
Was geschieht mit EBM und GOÄ?
Seit Jahren wird über eine Reform der ärztlichen Gebührenordnungen GOÄ und EBM diskutiert, gerungen, gekämpft und verzweifelt. Ebenfalls seit Jahren werden mehr oder weniger regelmäßig Wasserstandsmeldungen über tatsächliche oder vermeintliche Fortschritte publiziert.
29.08.2018 Politik
Patientenbefragung: Terminvergabe und Behandlung sind gut
Seit 2006 führt die KBV quantitative und qualitative Befragungen von Versicherten durch. Sie alle zeigen einen stabilen Trend: ein hohes Maß an Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung.
24.08.2018 Politik
Terminservicegesetz reguliert in Arztpraxis hinein
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ebnet aus Sicht des Vorstands der KBV den Weg in eine „Wünsch-dir-was-Versorgung“ und unterstützt nicht die Behandlung wirklich kranker Menschen. Zu diesem Schluss kamen die drei KBV-Vorstände im Interview mit dem „Klartext“, das die KBV in Ausschnitten vorab auf ihrer Website veröffentlicht hat.
23.08.2018 Politik
Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle
„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.