15.05.2020 Politik
Gesundheitsausgaben im Jahr 2018 um 4 Prozent gestiegen

Im Jahr 2019 werden die Gesundheitsausgaben 400 Milliarden Euro übersteigen
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland beliefen sich im Jahr 2018 auf 390,6 Milliarden Euro oder 4 712 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 4,0 % gegenüber 2017. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt lag 2018 bei 11,7 % und damit 0,1 Prozentpunkte höher als 2017. Für das Jahr 2019 wird auf Basis bereits vorliegender und fortgeschriebener Werte ein weiterer Anstieg auf 407,4 Milliarden Euro geschätzt, das wären 4,3 % mehr als im Jahr 2018.
Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung mit 6,2% am stärksten gestiegen
Mit einem Ausgabenanteil von 56,9 % war die gesetzliche Krankenversicherung auch 2018 größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Ihre Ausgaben beliefen sich auf 222,1 Milliarden Euro und lagen somit um 7,9 Milliarden Euro oder 3,7 % über denen des Jahres 2017. Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck waren mit 52,1 Milliarden Euro oder 13,3 % der Gesundheitsausgaben zweitgrößter Ausgabenträger. Im Vorjahresvergleich wiesen sie einen Anstieg um 1,7 Milliarden Euro oder 3,5 % auf. Die soziale Pflegeversicherung hatte einen Anteil von 10,1 % an den Gesundheitsausgaben in 2018. Im Vergleich zum Jahr 2017 verzeichnete sie mit einem Plus von 2,3 Milliarden Euro oder 6,2 % auf 39,5 Milliarden Euro den stärksten Ausgabenanstieg. Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen um 1,6 Milliarden Euro oder 5,0 % auf 33,3 Milliarden Euro. Auf sie entfielen 8,5 % der Gesundheitsausgaben im Jahr 2018.
Sozialversicherungsbeiträge sind wichtigste Finanzierungsquellen
Fast die Hälfte der laufenden Gesundheitsausgaben (Gesundheitsausgaben ohne Investitionen) wurde 2018 in Deutschland von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer (ohne Rentnerinnen und Rentner) betrugen 97,7 Milliarden Euro, die der Arbeitgeber 91,5 Milliarden Euro. Die staatlichen Transfers (zum Beispiel Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds, Beihilfen der öffentlichen Arbeitgeber) beliefen sich auf 53,5 Milliarden Euro.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 12.05.2020
Weitere aktuelle Artikel
31.01.2019 Politik
„Hauruck-Verfahren bei Widerspruchslösung würde die Menschen verunsichern“
„Für die Menschen auf der Warteliste ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die strukturellen Hürden für die Organspende in Deutschland beseitigt. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende kommen wir hier ein großes Stück weiter.“
25.01.2019 Politik
Arztzeit: knappe und wertvolle Ressource
Die Herausforderung ist klar: Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels in Praxen, Kliniken und der Kranken- und Altenpflege muss die Versorgung der Patienten effizient organisiert werden. Das gilt erst recht für die knapper werdende Arztzeit. Der Gesetzgeber ist angetreten, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mehr Zeit für Patienten zu schaffen. So sollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mehr und schnellere Termine zur Verfügung stellen.
23.01.2019 BDC|News
Offener Brief zu EBM und OPS
Mit Unverständnis und Verärgerung haben die unterzeichnenden Verbände die Beschlüsse des Bewertungsausschusses aus der 430. Sitzung vom 12.12.2018 zur Anpassung des Anhangs 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2019 sowie aus der gleichen Sitzung zur Aufnahme einer achten und neunten Bestimmung zum Abschnitt 30.4 EBM zur Kenntnis genommen.
22.01.2019 Krankenhaus
Schuss vor den Bug
Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.