
Der Marburger Bund begrüßt die politische Absicht, die Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege stärken zu wollen. Kritisch sieht der Verband jedoch die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG): „Die Begrenzung der Maßnahmen auf das Pflegepersonal hat fundamentale Auswirkungen auf die Krankenhausvergütung und auf die anderen in der Patientenversorgung tätigen Berufsgruppen im Krankenhaus. Ohne Änderungen wären neue Brüche und Fehlanreize die Folge“, warnt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vor der heutigen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit.
Es sei weder sachgerecht noch sinnvoll, bei der Herausnahme von Personalkosten aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und bei der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen andere nichtärztliche Berufsgruppen sowie den ärztlichen Dienst außen vor zu lassen. Auch bei der sehr zu begrüßenden Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stelle sich die Frage, warum nur das Pflegepersonal berücksichtigt werden soll, andere am Patienten tätige Berufsgruppen aber nicht.
„Auch im ärztlichen Dienst gibt es in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zu Lasten des vorhandenen Personals, der Patientenversorgung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehen“, betont der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte.
Es müsse verhindert werden, dass die zu Recht aufgegriffenen Fehlentwicklungen in der Pflege durch das Gesetz nunmehr in umso größerer Intensität Wirkung auf die übrigen Gruppen von Krankenhausbeschäftigten entfalten. Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegenzuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden seien.
„Der Referentenentwurf greift zu kurz, wenn er nur die Pflegeberufe in den Blick nimmt. In letzter Konsequenz würden die Regelungen einen Keil in die Teamarbeit der am Patienten tätigen Dienste treiben“, warnt der MB. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das sicherstellt, dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfindet.
Anders als ursprünglich in den Koalitionsverhandlungen verabredet, sollen laut Referentenentwurf nur die Tariflohnsteigerungen im Pflegebereich zu 100 Prozent refinanziert werden. In allen anderen Personalbereichen wird lediglich ein hälftiger Tarifausgleich in Aussicht gestellt. „Dieses Ungleichgewicht ist sachlich nicht zu begründen. Es ist auch eine massive Diskriminierung der Leistungen der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern“, kritisiert Deutschlands größter Ärzteverband.
Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 11.07.2018
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