Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weist darauf hin, dass die meisten Corona-Sonderregelungen unabhängig vom Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite morgen (25. 11.2021) weiter gelten. Der G-BA hat diese Regelungen bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen
- die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
- die erleichterten Vorgaben für Verordnungen und
- die telemedizinische Heilmittelbehandlung.
Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.
Die Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind ebenfalls auf der Website des G-BA zusammengefasst.