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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Dezember 2021 für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen festgelegt.

Wenn ein Krankenhaus bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfügt, sind die Behandlungsergebnisse nachweislich besser. Damit diese besonders schwierigen und planbaren Eingriffe auch nur an entsprechenden Standorten vorgenommen werden, legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung Fallzahlen als sogenannte Mindestmengen fest: für Brustkrebs-Operationen gilt künftig eine Mindestmenge von 100, für Lungenkrebs-Operationen von 75 pro Jahr und Krankenhausstandort. Außerdem setzte der G-BA die bestehende Mindestmenge für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse von 10 auf 20 herauf und aktualisierte im Zuge dessen auch die Liste der Operationen, die unter die Mindestmenge fallen.

Der vollständige Text und Download  findet sich auf der Website des G-BA.

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