20.11.2023 Politik
G-BA Entscheidung: Recht auf Zweitmeinung auch bei künstlichem Hüftgelenk

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. November 2023 beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig eine zweite ärztliche Meinung einholen können, wenn ihnen der Einsatz, der Wechsel oder auch die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Hüftgelenksoperationen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
Voraussetzung für Fachärzte/ -ärztinnen
Fachärztinnen und Fachärzte, die eine Genehmigung als sogenannte Zweitmeiner erhalten wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin. Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.
Weitere Details können Sie hier nachlesen: G-BA
Weitere aktuelle Artikel
19.04.2024 BDC|News
Passion Chirurgie im April 2024
Die Entwicklung im Bereich des ambulanten Operierens scheint in Zeiten der Krankenhausreform eine „Never Ending Story“ zu werden, der wir uns in diesem Heft mit einigen vertiefenden Artikeln widmen. Lesen Sie selbst…
17.04.2024 Aus- & Weiterbildung
Ökonomie in der Robotik
Ein hochaktuelles Thema als Modul 5 unseres Curriculums Robotik
16.04.2024 Aus- & Weiterbildung
DCK 2024: Sessionplaner und App verfügbar
In knapp einer Woche startet der Präsenzteil des Deutschen Chirurgie
01.04.2024 Politik
Ambulantes Operieren – Wer will das eigentlich?
Das ambulante Operieren hinkt in Deutschland nach wie vor deutlich hinter vergleichbaren mitteleuropäischen Ländern hinterher. Die Patienten und die Krankheitsbilder unterscheiden sich im Grunde nicht, auch die ärztliche Qualifikation der operierenden Fächer ist nicht anders. Woran liegt es also, dass wir ambulantes Operieren nicht in größerem Umfang anbieten?
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.