24.04.2025 Politik
G-BA: Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss keine ambulante Kassenleistung

Vertragsärztliche Versorgung:
Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Da für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesaussschuss (G-BA) kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden konnte, wird diese auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Entscheidung des Ärzteparlaments vom Januar 2025 ist nun zum 18. April 2025 in Kraft getreten.
Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.
Quelle: G-BA
Weitere aktuelle Artikel
01.01.2010 Politik
„Pay for Performance“ aus Sicht des BDC
Eine komplexe Herausforderung an die Zukunft einer qualitätsorientierten Vergütung Nicht
01.12.2009 Aus- & Weiterbildung
Qualität der chirurgischen Weiterbildung in Deutschland
Die Deutsche Chirurgie hat hartnäckige Nachwuchssorgen. Die Ursache ist zweigeteilt. Einerseits sehen immer weniger Medizinstudenten in den chirurgischen Fächern eine lohnende Perspektive.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.