24.04.2025 Politik
G-BA: Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss keine ambulante Kassenleistung

Vertragsärztliche Versorgung:
Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands
Da für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesaussschuss (G-BA) kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden konnte, wird diese auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Entscheidung des Ärzteparlaments vom Januar 2025 ist nun zum 18. April 2025 in Kraft getreten.
Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.
Quelle: G-BA
Weitere aktuelle Artikel
21.07.2016 Politik
Ärzteatlas 2016: Viele Ärzte, schlecht verteilt
Im internationalen Vergleich steht Deutschland bei der Arztdichte auf einem der Spitzenplätze. Die Zahl liegt um knapp ein Viertel über dem internationalen Durchschnittswert. Der Ärzteatlas 2016 zeigt zudem, dass die Arztdichte in Deutschland zwischen 1991 und 2015 um knapp 50 Prozent zugenommen hat.
07.07.2016 Aus- & Weiterbildung
Medizinstudium: ambulante Versorgung wird gestärkt
Im Praktischen Jahr soll es künftig einen verpflichtenden Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Versorgung geben. Außerdem soll die Allgemeinmedizin festes Prüfungsfach im dritten Staatsexamen werden. Dafür hat sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder ausgesprochen.
30.06.2016 Krankenhaus
KVen müssen bei ambulanten Krankenhausleistungen genau hinsehen!
Im Rahmen einer Strategie-Tagung verabschiedeten Vertreter des BNC und BDC eine gemeinsame Resolution, mit der sie die Kassenärztlichen Vereinigungen zur genauen Prüfung aller im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen auffordern.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.