15.11.2018 Politik
Europas Ärzte wählen Prof. Montgomery zu ihrem Präsidenten

Die Generalversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der europäischen Union (CPME) in Genf wählte am 10. November den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, mit überwältigender Mehrheit (22:6 Stimmen) zu ihrem Präsidenten.
Montgomery, der seit dem Jahr 2011 auch Präsident der Bundesärztekammer ist, wird das Amt am 1. Januar 2019 von dem Schweizer Dr. Jacques de Haller übernehmen. Montgomery vertritt dann die Interessen der europäischen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europaparlament für die nächsten drei Jahre.
„Zwei große Ereignisse stehen Europa ins Haus: Brexit und Wahlen. Beides stellt eine Herausforderung für die Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitswesen dar. Mein Ziel ist es, in der Debatte um den Brexit gleichermaßen sichere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sowie eine hohe Qualität der Versorgung zu erhalten. Europäische Ärzte leisten wichtige Dienste im Vereinigten Königreich – ohne sie bräche nach dem Brexit die Versorgung zusammen. Das gilt es im Interesse der Patienten zu verhindern“, betonte Montgomery. Mit Blick auf die Wahlen zum Europaparlament und die Wahl einer neuen Kommission sagte er: „Wir Ärzte hoffen auf ein starkes, am Gemeinwohl orientiertes Parlament und eine Kommission, die Gesundheit voranstellt. ´Health in all policies` ist wichtiger als europäische Bürokratie und übergroße Industriefreundlichkeit.“
Im Namen der Ärztinnen und Ärzte Europas bot Montgomery der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament eine enge Zusammenarbeit an, zum Beispiel bei Projekten, die den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern können. Gleichzeitig stellte er klar, dass das CPME den für die Gesetzgebung zuständigen Akteuren genau auf die Finger sehen werde, insbesondere dann, wenn die Union das Subsidiaritätsprinzip verletze und in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreife. „Der Binnenmarkt darf nicht als Argument missbraucht werden, um die Autonomie der EU-Mitglieder bei der Organisation ihrer Gesundheitssysteme einzuschränken“, warnte Montgomery.
Dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte gehören die nationalen Ärzteorganisationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Er hat zum Ziel, Auffassungen und Interessen der ärztlichen Berufsorganisationen zu koordinieren. Auf unterschiedlichen Gebieten der Gesundheits- und Sozialpolitik werden die Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinander abgestimmt, um so als eine Stimme der Ärzte Europas vor den europäischen Institutionen aufzutreten.
Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 12.11.2018
Weitere aktuelle Artikel
25.10.2017 Krankenhaus
38 Prozent der Krankenhauspatienten wurden im Jahr 2016 operiert
Bei 38 % (7,1 Millionen) der knapp 19,0 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2016 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2016 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterziehen mussten, 60 Jahre und älter.
20.10.2017 Politik
Weltärztebund verabschiedet neues ärztliches Gelöbnis
Der Weltärztebund (WMA) hat den hippokratischen Eid für Ärzte modernisiert. Die Delegierten einigten sich auf ihrer Generalversammlung in Chicago auf eine überarbeitete Fassung des Genfer Gelöbnisses, das aus dem Jahr 1948 stammt.
17.10.2017 Politik
Medizinklimaindex erreicht Höchststand: Ärzte sind optimistisch
Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten in Deutschland beurteilen ihre wirtschaftliche Lage und Zukunft optimistischer denn je. Mit einem Gesamtwert von +7,4 liegt der Medizinklimaindex (MKI) für Herbst 2017 auf dem bislang höchsten gemessenen Stand seit Beginn der Ermittlung des MKI im Jahr 2006. Der Index wird halbjährlich von der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse im Auftrag der Stiftung Gesundheit erhoben.
12.10.2017 Politik
Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung: KBV kündigt Paradigmenwechsel an
Der Patient ist kein Notfall, aber er braucht eine ärztliche Behandlung. Und: Die Praxen sind geschlossen. Wohin soll er sich wenden? Die Antwort: An den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wer nicht weiß, wo er die richtige Hilfe findet, wählt die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.