02.05.2025 Politik
Erweiterung des DRG-Hybrid-Katalogs beschlossen

Die neue Beschlussfassung umfasst rund 100 neue OPS-Kodes. Dabei sind unter anderem mehrere kardiologische Eingriffe und perkutan-transluminale Gefäßinterventionen neu hinzugekommen. Bei Leistungen der Hernienchirurgie kommen beispielsweise weitere OPS-Kodes hinzu (siehe Infokasten). Dabei umfasst der Leistungskatalog auch Fälle mit einer Krankenhausverweildauer von bis zu zwei Belegungstagen. Dies ist durch den Ausschuss festgelegt worden, um die für das Jahr 2026 gesetzlich vorgeschriebene Fallzahl in Höhe von einer Million zu erreichen.
Hybrid-DRG-Katalog 2026: Die neuen Leistungsbereiche
Der Beschluss sieht neben dem bereits bekannten Hybrid-DRG-Leistungskatalog ergänzende OPS-Kodes vor, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
- Diagnostische und therapeutische Interventionen an den Herzkranzgefäßen
- Elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen inklusive ablativer Maßnahmen
- Operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren
- Einfache, laparoskopische Cholezystektomie
- Laparoskopische Appendektomie
- Hernienchirurgie
- Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
- Frakturrepositionen
Weitere aktuelle Artikel
09.08.2021 Aus- & Weiterbildung
DGUV ermöglicht UMED-Fortbildungsnachweis weiterhin online
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Jubiläumstagung zum 100-jährigen Bestehen des Durchgangsarztverfahrens bis zum 31.12.2021 zu verlängert.
01.08.2021 Politik
Bundestagswahl 2021: Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?
Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021 Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen
12.07.2021 Politik
Offener Brief des Deutschen Ärztinnenbundes zum Mutterschutzgesetz
Sehr geehrte/r …., das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die diskriminierungsfreie Teilhabe von schwangeren Frauen an ihrem Arbeitsplatz sein. Ein Bundesausschuss Mutterschutz sollte die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren. Mehr als drei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Realität verheerend. Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen. Die zugesagte Optimierung ist bis heute unterblieben.
02.07.2021 Aus- & Weiterbildung
BÄK beschließt Zusatzweiterbildung Infektiologie
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die neue Zusatzweiterbildung Infektiologie beschlossen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

