01.12.2015 BDC|News
Erweiterter BDC-Rechtsschutz ab Januar 2016

Gemeinsam mit den Experten der Ecclesia ist es uns nach mehreren Verhandlungsrunden gelungen, den BDC-Rechtsschutz-Versicherungsvertrag für Mitglieder nochmals zu erweitern und zu verbessern. Ab Januar 2016 ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer erlaubten freiberuflichen ärztlichen Nebentätigkeit mitversichert. Im Straf-Rechtsschutzbereich ist nun eine marktkonforme Pauschalvergütungen der spezialisierten BDC-Partnerkanzleien möglich, sodass Rechtsanwaltskosten bei den BDC-Partnerkanzleien auch über die Höhe der gesetzlichen Vergütung hinaus übernommen werden. Sofern im Rechtsschutzfall keine BDC-Partnerkanzlei beauftragt wird, werden die Rechtsanwaltskosten wie gehabt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung erstattet. Die bisherigen Versicherungsbausteine Schadenersatz-, Arbeits-, Sozialgerichts-, Straf- und Daten-Rechtsschutz sowie dem Rechtsschutz bei Belegarzt-, Konsiliar- und Honorararztverträgen sind weiterhin Teil des Vertragswerks.
Der erweiterte Versicherungsschutz ist ab 2016 mit einer geringfügigen Erhöhung um 2,79 € automatisch im BDC-Jahresmitgliedsbeitrag enthalten und bietet eine solide Rechtsschutz-Grundabsicherung für Ihre berufliche Tätigkeit. Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Passion Chirurgie, 1/2016.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin durch optionale Ergänzungen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ zum Rechtsschutz schnüren, das es zu solchen Konditionen nur beim BDC gibt.
Kontakt:
BDC-Versicherungsservice
T.: 0800 603 603 0
F.: 05231 603 60 6363
bdc-versicherungsservice@ecclesia.de
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ZUR PERSON Marijke van der Laan hat Ende Juni 2022 die M3-Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Seit Anfang August ist sie Assistenzärztin in der Klinik für Akut- und Notfallmedizin des Mönchengladbacher Krankenhauses Kliniken Maria Hilf. Sie befindet sich in der Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Allen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, empfiehlt sie, die für die Approbation erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Beglaubigungen des Abiturs und des zweiten Staatsexamens) schon während der Lernzeit rechtzeitig zu beantragen. Bei einem frühen Berufsstart werde es sonst knapp mit der rechtzeitigen Ausstellung der Approbation, die man für den Antritt der Weiterbildungsstelle benötige.
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