24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
Weitere aktuelle Artikel
01.08.2014 Politik
Editorial: Passion Praxis
Vor einiger Zeit wurde ich gebeten, einen Vortrag zum Thema
01.08.2014 Politik
EU-Normierung darf Freiheit und Qualität des Arztberufes in Deutschland nicht beeinträchtigen
Die europäische Kommission hat beschlossen, dass alle Dienstleistungen bis zum Jahr 2020 in Europa genormt sein sollen. Zu den Dienstleistungen gehören auch das ärztliche Handeln und das Umfeld der Medizin.
01.08.2014 Politik
EU Norm 965/2012 bringt deutsches Luftrettungssystem in Schwierigkeiten
Die historische Entwicklung der deutschen Luftrettung geht in die 60iger
01.08.2014 Politik
Drohender Zinssozialismus
Die Ziele der Europäischen Zentralbank und ihr irriger Weg, diese
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.