24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
Weitere aktuelle Artikel
01.10.2016 Politik
Sektorenverbindende Versorgung – Realität und Erwartung
Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen: die demografische Entwicklung, die
29.09.2016 Politik
Terrorgefahr: Chirurgen ergreifen Maßnahmen für den Ernstfall
Angesichts der steigenden Terrorgefahr in Deutschland bereitet sich die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) im engen Schulterschluss mit der Bundeswehr auf einen möglichen Terroranschlag vor: Mit Hilfe eines neuen 5-Punkte-Planes.
28.09.2016 Politik
Kostenstrukturerhebung startet in Kürze
Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in vierjährlichem Turnus repräsentative Untersuchungen über Kostenstrukturen in Arzt- und Zahnarztpraxen durch. Ende September beginnt die nächste Befragung.
27.09.2016 Abrechnung
Bundeseinheitlicher Medikationsplans ab 1. Oktober
Kurz vor Start des bundeseinheitlichen Medikationsplans am 1. Oktober haben KBV und GKV-Spitzenverband entscheidende Punkte geklärt. Damit steht die Höhe der Vergütung fest. Außerdem legten beide Seiten fest, in welchen Fällen Patienten einen Medikationsplan erhalten sollen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

