24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
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Wohin soll ich gehen, wenn ich akute Beschwerden habe? Vor dieser Frage stehen Patienten, wenn sie ärztliche Hilfe benötigen. Ein Anruf beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 schafft Klarheit und wird bald aufgrund einer neuen Software noch zielgenauer sein. Anhand der Software werden dem Patienten Fragen gestellt und seine Beschwerden eingeschätzt.
20.06.2018 Politik
Weg mit den Budgets!
Gesundheitsministerkonferenz – Um den Beruf attraktiver zu machen, sollen die Honorare für niedergelassene Ärzte künftig nicht mehr gedeckelt werden, sagte Heiner Garg, Gesundheitsminister in Schleswig-Holstein, gegenüber Medien. Über einen entsprechenden Antrag will er auf der heute beginnenden Gesundheitsministerkonferenz abstimmen lassen. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.
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Medizinstudierende im PJ: Lückenbüßer und billige Hilfskräfte
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