17.06.2025 Recht&Versicherung
Entschädigung für Gerichtsgutachten hat sich erhöht

Seit dem 1. Juni sind die Entschädigungen für Gerichtsgutachten erhöht worden.
Erhöhung Vergütung nach JVEG:
- Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
- Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
- Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
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Ein Arzt, der für seine Praxis den Begriff „Zentrum“ verwendet, muss mindestens mit einem Kollegen zusammenarbeiten und auch gemeinsame Räumlichkeiten nutzen. Das hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachsen entschieden.
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