14.04.2025 Politik
Elektronische Patientenakte: Hochlaufphase anstelle Roll-out

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten, die keinen Widerspruch eingelegt haben, soll in den „kommenden Wochen in die Hochlaufphase eintreten können“. Das teilt Noch-Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am 8. April bei seiner Eröffnungsrede zur Digital-Health-Messe DMEA in Berlin mit. Neu ist außerdem: Für Ärzte bleibt die Teilnahme zunächst freiwillig.
Mit dem Verlauf der Pilotphase zeigt sich Lauterbach „sehr zufrieden“. In den Modellregionen würden derzeit 280.000 ePA pro Woche geöffnet. Die Sicherheitslücken beim Thema Massenzugriff habe man beseitigen können. Technisch sei man ebenfalls zufrieden. Deswegen könne „die nächste Stufe der Testung außerhalb der Modellregionen“ in den kommenden Wochen beginnen. Man gehe nach drei Maßgaben vor. Erstens: Sicherheit habe immer Vorrang. Zweitens: „Wir werden die nächste Stufe immer erst einführen, wenn wir die Stufe davor gründlich getestet haben.“ Drittens: „Niemand soll dafür bestraft werden, wenn etwas nicht funktioniert, was er selbst nicht kontrollieren kann.“ Verpflichtungen und Sanktionen für Ärzte soll es folglich erst einmal nicht geben. Genaue Angaben zum Zeitplan oder dem Ausmaß der „Hochlaufphase“ nennt der Minister nicht.
Update:
Die elektronische Patientenakte soll ab Ende April in ganz Deutschland genutzt werden können und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Das geht aus einem in Berlin bekanntgewordenen Brief von Professor Lauterbach an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.
Quellen: Ärztenachrichtendienst; Operation Gesundheitswesen der Presseagentur Gesundheit
Weitere Informationen des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
Weitere aktuelle Artikel
22.05.2020 Politik
Ärztestatistik 2019 – Reinhardt: „Ärztinnen und Ärzte sind systemrelevant“
„Die Corona-Pandemie führt uns drastisch vor Augen, wie sehr unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben von einem gut funktionierenden Gesundheitswesen abhängt ..."
17.05.2020 Politik
Strafzahlungen des MDK-Reformgesetzes greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit
Der Vizepräsident des BDC, Dr. med. Jörg Rüggeberg, gibt Tipps zum MDK-Reformgesetz, das seit 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt unter anderem eine Strafzahlung in Höhe von mindestens 300 Euro für Krankenhausträger, denen eine fehlerhafte Abrechnung durch den MDK nachgewiesen wird.
15.05.2020 Politik
Gesundheitsausgaben im Jahr 2018 um 4 Prozent gestiegen
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland beliefen sich im Jahr 2018 auf 390,6 Milliarden Euro oder 4 712 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 4,0 % gegenüber 2017.
12.05.2020 EBM
Schulterarthroskopie: Neue EBM-Ziffer für Zweitmeinungsverfahren
Als Zweitmeiner können Orthopäden und andere Fachärzte ab sofort die GOP 01645 für die Aufklärung und Beratung der Patienten zur Schulterarthroskopie abrechnen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.