07.03.2023 Politik
Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 laut Lauterbach „für alle verbindlich“

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will in den kommenden Tagen seine Pläne für das Opt-out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte (ePA) vorlegen. Im kommenden Jahr werde sie den Durchbruch schaffe, erklärte er. „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, sagte er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.“ Ziel sei, „dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt“.
Seit Anfang 2021 können Versicherte die ePA auf freiwilliger Basis in einer ersten Ausbaustufe nutzen, nämlich per Smartphone-App, in der beispielsweise eingescannte Arztbefunde gespeichert und in anderen Praxen zur Ansicht freigegeben werden können.
Allerdings müssen sie sich darum selbst kümmern – das sogenannte Opt-in-Verfahren. Es gilt als Ursache dafür, dass nah wie vor weniger als ein Prozent aller gesetzlich Versicherten im Besitz einer ePA sind. Demegenüber sollen beim Opt-out- oder Widerspruchsverfahren alle Versicherten eine ePA erhalten und sich umgekehrt selbst kümmern, falls sie sie nicht wollen.
Quellen: Ärzteblatt, Bundesministerium für Gesundheit
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Zur Weiterentwicklung der Entgeltsysteme werden die Klassifikationen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2018 wieder bearbeitet und angepasst. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung des OPS für das Jahr 2018 finden Sie bei uns online unter www.dimdi.de - Klassifikationen, Terminologien, Standards - OPS - Kode-Suche - Vorabfassung OPS 2018. Die Metadaten (Importdateien für relationale Datenbanken) der Vorabfassung sowie eine vorläufige Aktualisierungsliste und eine vorläufige Überleitungstabelle finden Sie im Downloadcenter Klassifikationen des DIMDI. In die vorläufige Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren des DIMDI für die Version 2018 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) ergeben haben. Die endgültige amtliche Fassung des OPS für 2018 veröffentlichen wir, sobald letzte offene Fragen geklärt sind. Für den OPS stellen wir dann wie gewohnt folgende Formate bereit: die Buchfassungen (PDF, ODT, HTML), ClaML/XML-Fassung, Metadaten, Überleitung und Aktualisierungslisten des Systematischen Verzeichnisses sowie die Buchfassungen (PDF, ODT) und die EDV-Fassung (TXT (CSV)) des Alphabetischen Verzeichnisses. Kontakt: Medizinische Klassifikationen Tel.: +49 221 4724-524 Ergänzende Informationen auf unserer Website: Basisinformationen zum OPS OPS Vorabfassung 2018 Onlinefassung OPS Vorabfassung 2018 kostenfrei im Downloadcenter Klassifikationen Weitere Informationen im Web: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Übersicht
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