21.08.2024 Politik
Einigung zur Selbstständigkeit von Poolärzten im Notdienst

Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden zukünftig wie Selbstständige behandelt. Das geht aus der jüngsten Einigung zwischen dem Deutschen Rentenversicherung Bund und dem GKV-Spitzenverband hervor, die den Vollzug für die Einigung mitgeteilt haben. Damit stehen die Bedingungen, die Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, fest.
An der Selbstständigkeit würde sich demnach auch dann nichts ändern, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung eine Sicherstellungspauschale für die Bereitschaft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin zur Teilnahme an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gewährt.
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Immer mehr Medizinstudierende interessieren sich für eine Tätigkeit in der ambulanten Versorgung. Das ist ein Ergebnis des Berufsmonitorings der KBV, in dem rund 14.000 Nachwuchsmediziner zu ihren Erwartungen an ihre berufliche Zukunft befragt wurden.
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Qualitätskontrollen des MDK in Krankenhäusern: Weitere Verfahren beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern getroffen, dessen Bezeichnung ab dem 1. Januar 2020, vorbehaltlich des Inkrafttretens des MDK-Reformgesetzes, Medizinischer Dienst (MD) lautet.
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Gemeinsame Stellungnahme zum Notfallsanitätergesetz
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428/19) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
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