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Mit einem insgesamt guten Ergebnis sind am Mittwoch in Berlin die Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zu Ende gegangen. Die Gesamtvergütung erhöht sich demnach im kommenden Jahr um rund eine Milliarde Euro.

Orientierungswert steigt auf 10,5300 Cent

Rund 315 Millionen entfallen auf den Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Dieser steigt ab 1. Januar 2017 von jetzt 10,4361 Cent auf 10,5300 Cent. Dies entspricht einem Plus von 0,9 Prozent.
Mehr Honorar für steigenden Behandlungsbedarf

Weitere rund 170 Millionen Euro müssen die Krankenkassen mehr bereitstellen, um den steigenden Behandlungsbedarf aufgrund zunehmender Krankheiten und einer immer älterwerdenden Bevölkerung zu decken. Der Bewertungsausschuss beschloss dazu für jeden KV-Bereich zwei regionale Veränderungsraten – für die Morbidität und für die Demografie. Bei den Raten handelt es sich um Empfehlungen. Sie bilden die Grundlage für die sich anschließenden regionalen Verhandlungen.

163 Millionen für Medikationsplan

Bei den Ausgaben für extrabudgetäre Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und ambulantes Operieren wird ausgehend vom Trend der vergangenen Jahre im nächsten Jahr mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet. Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, auf die gesetzlich Krankenversicherte ab dem 1. Oktober 2016 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben, werden im kommenden Jahr rund 163 Millionen Euro veranschlagt.

Gassen: Kein Jubel, aber zufrieden

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Es sei zwar kein Grund zum Jubeln, mache aber deutlich, dass der von der KBV wiederholt dargestellte Nachfinanzierungsbedarf unstrittig sei, sagte er in einem Video-Interview mit KV-on.

Die Krankenkassen wollten den Orientierungswert und damit die Preise für ärztliche Leistungen ursprünglich absenken. Die KBV hatte daraufhin den Erweiterten Bewertungsausschuss eingeschaltet, der jedoch nicht mehr eingreifen musste. Dass nun doch eine Lösung auf dem Verhandlungsweg möglich war, sei ein Erfolg der Selbstverwaltung, betonte Gassen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 22.09.2016

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