01.05.2025 Politik
Einführung der ePA in Praxen gestartet – verpflichtende Nutzung ab 1. Oktober

Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist jetzt gestartet. Seit dem 29. April stellen Software-Hersteller für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser das ePA-Modul bereit. Ärzte und Ärztinnen können die ePA freiwillig mit aktuellen Befunden, Arztbriefen und Laborwerten befüllen, sobald sie das Software-Update erhalten haben. Ab 01. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend.
Zur Unterstützung der Praxen hat die KBV ein Starterpaket zusammengestellt, das online alle Materialien zum Download zur Verfügung stellt. Teil des Pakets sind unter anderem ein neues Serviceheft in der Reihe PraxisWissen sowie Materialien für das Wartezimmer zur Information der Patienten.
Link zur Materialübersicht: ePA Infoseite der KBV
Weitere aktuelle Artikel
29.08.2018 Politik
Patientenbefragung: Terminvergabe und Behandlung sind gut
Seit 2006 führt die KBV quantitative und qualitative Befragungen von Versicherten durch. Sie alle zeigen einen stabilen Trend: ein hohes Maß an Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung.
24.08.2018 Politik
Terminservicegesetz reguliert in Arztpraxis hinein
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ebnet aus Sicht des Vorstands der KBV den Weg in eine „Wünsch-dir-was-Versorgung“ und unterstützt nicht die Behandlung wirklich kranker Menschen. Zu diesem Schluss kamen die drei KBV-Vorstände im Interview mit dem „Klartext“, das die KBV in Ausschnitten vorab auf ihrer Website veröffentlicht hat.
23.08.2018 Politik
Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle
„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
22.08.2018 Politik
Ärzte erhalten mehr Geld für Behandlung gesetzlich Versicherter
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich in einer ersten Stufe auf die Anhebung der Honorare niedergelassener Ärzte für 2019 verständigt. Das Gesamtvolumen der Steigerung entspreche rund 550 Millionen Euro.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.