Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Die EBM-Reform ist nunmehr abgeschlossen und der neue EBM tritt zum 1. April 2020 in Kraft. Insgesamt ergeben sich wenige Änderungen für die Fachgruppen Chirurgie und Orthopädie. Für die Chirurgie ergibt sich ein Plus von 0,1 und für die Orthopädie von 0,7 Prozent über alle Leistungen. Perspektivisch wird nun eine Zusammenlegung der Kapitel 7 und 18 angestrebt. Die Verhandlungen dazu zwischen KBV und GKV-SV sollen im Laufe des Jahres 2020 aufgenommen werden. Der BDC bringt sich dazu fachlich in Hintergrundgesprächen für Sie ein.
Hier finden Sie die beschlossenen Anpassungen, die im Rahmen der EBM-Weiterentwicklung beschlossen wurden.