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Die KBV hält den vom Gesetzgeber vorgesehenen engen Zeitplan für den Aufbau der Telematikinfrastruktur für nicht mehr realistisch. Die Testregionen stehen für die Erprobung in den Startlöchern, die Industrie hat jedoch Probleme, die benötigte Technik innerhalb der festgesetzten Frist zur Verfügung zu stellen.

„Derzeit macht die Entwicklung der Technik Probleme, nicht aber der Gestaltungswille der Körperschaften“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Berlin. Die Einführung des Versichertenstammdaten-Managements (VSDM) über die elektronische Gesundheitskarte sei ein Beispiel dafür.

Budgetkürzungen bei der Selbstverwaltung vorzunehmen, falls das VSDM nicht zum vorgegebenen Termin eingeführt werde, sei mehr als kontraproduktiv, kritisierte Gassen. „Das schwächt genau die Beteiligten, die an einer konstruktiven Lösung arbeiten – die Körperschaften müssen dann die Schwierigkeiten ausbaden, mit der die Industrie zu kämpfen hat.“
Zertifizierte Kartenterminals und Konnektoren bislang nicht verfügbar

Laut E-Health-Gesetz soll die Telematikinfrastruktur (TI) bis 30. Juni 2016 soweit zur Verfügung stehen, dass die erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – das VSDM – bundesweit möglich ist. Vorab ist eine Erprobung in Testregionen vorgesehen. Diese Testphase ist bislang nicht gestartet, da die Industrie die benötigten zertifizierten technischen Komponenten noch nicht liefern konnte.

Dabei handelt es sich um sogenannte Konnektoren und E-Health-Kartenterminals, die für eine sichere Verbindung in die TI sorgen sollen. Für sie gelten höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen, zertifiziert werden sie nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von unabhängigen Prüfstellen.

Verstreicht die Frist, wird der Haushalt der öffentlich-rechtlichen Gesellschafter der für die Umsetzung verantwortlichen Betriebsgesellschaft gematik – KBV, GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – ab 2017 auf das Niveau des Jahres 2014 eingefroren und zusätzlich um ein Prozent gekürzt.
Ein Muss: Datensicherheit

Grundsätzlich begrüßte Gassen die Mehrwerte, die die technische Entwicklung dem Patienten bringe. Er stellte jedoch klar: Technische Neuerungen dürften nicht auf Kosten der Datensicherheit gehen. Deshalb müssten bei der Einführung der eGK-Anwendungen nicht die Schnelligkeit, sondern Sicherheit und Qualität im Vordergrund stehen. Ohne eine hinreichende Erprobung der Telematikinfrastruktur und deren Online-Anwendungen seien die Sicherheit und die Praxistauglichkeit des Systems nicht geklärt.

„Der Gesetzgeber gerät in das Dilemma, dass die Absicherung der Digitalisierung mit technischen Hürden einhergeht. Dieser Hürdenlauf kostet Zeit und führt zu Verzögerungen“, sagte Gassen. Fristen könnten dies jedoch nicht lösen, und die Sanktionen träfen diejenigen, die die Verzögerungen nicht zu verantworten hätten. Die KBV befinde sich deshalb in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, um eine Lösung zu finden, die den besonderen Umständen gerecht werde.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 12.05.2016