03.11.2025 Hygiene
Die neue MPBetreibV – Hilfestellung für Arztpraxen

Seit Inkrafttreten der MPBetreibV im Jahr 1998 gelten für bestimmte Medizinprodukte konkrete Anforderungen wie z.B. Einweisungs-, Dokumentations- und Prüfpflichten. Im Februar 2025 wurde die „Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten“ (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) neugefasst und um weitere Vorgaben ergänzt.
Neben der allgemeinen Pflicht zur Umsetzung dieser Anforderungen verweisen im vertragsärztlichen Bereich einzelne Qualitätssicherungs-Vereinbarungen u. a. auf die Beachtung der MPBetreibV. Daraus folgt: Für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung bestimmter Leistungen müssen diese Vorgaben beachtet und dokumentiert werden.
Als Hilfestellung zur Umsetzung dieser Vorgaben hat das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die geforderten Dokumentations- und Prüfpflichten nach MPBetreibV in zwei Übersichten zusammengefasst und auf seiner Homepage www.hygiene-medizinprodukte.de unter „Aktuelles“ zur Verfügung gestellt:
- „Dokumentation nach MPBetreibV“ inklusive vier Mustervorlagen:
– Muster – Einweisung in aktive nichtimplantierbare Produkte einschließlich Software
– Muster – Bestandsverzeichnis
– Muster – Dokumentation über Implantate der Anlage 3
– Muster – Medizinproduktebuch - „Prüfungen nach MPBetreibV“
-
Durch die Neufassung der MPBetreibV entspricht die vom CoC herausgegebene Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ 3. Auflage 2023 an einigen wenigen Stellen nicht mehr dem aktuellen Stand. Insbesondere das Kapitel 4 Medizinprodukte muss mit dem aktuellen Stand abgeglichen werden. Bis zur Aktualisierung der gesamten Broschüre sind die wesentlichen Änderungen in einem „Einlegeblatt“ aufgeführt, welches ebenfalls auf der CoC-Homepage eingestellt ist.
Die Mustervorlagen als bearbeitbaren Versionen sowie weitere Informationen erhalten Sie bei den Hygieneberatern der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Weitere aktuelle Artikel
01.04.2023 Fachübergreifend
Innovationsfondsprojekt holt die Wundbehandlung zurück in die Arztpraxis
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) und eine Reihe von Partnern haben vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Zuschlag über 5,5 Millionen Euro für das Projekt „IP-Wunde“ erhalten – „Infrastruktur und Prozesse für optimierte Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden – dezentral und regelversorgungsnah in Bremen: IP-Wunde“. Beteiligt sind neben der KVHB die AOK Bremen/Bremerhaven, das Kompetenzzentrum für Klinische Studien Bremen und die Hamburger Firma IVP Networks.
01.04.2023 Fachübergreifend
Digital und vernetzt – Besondere Versorgung chronischer Wunden
Die Versorgung chronischer Wunden stellt nicht nur für Patient:innen und Angehörige eine Belastung dar, sondern fordert auch ärztliches und pflegerisches Personal in ihrem Arbeitsalltag. Der bundesweit gültige besondere Versorgungsvertrag „Innovative Wundversorgung – gut vernetzt, besser verheilt“, den das Hamburger Unternehmen IVPNetworks GmbH im Auftrag der DAK Gesundheit und der IKK classic umsetzt, geht einen neuen Weg in der Versorgung chronischer Wunden. IVP hat Erfahrung bei der Umsetzung solcher Konzepte – seit über 10 Jahren entwickelt das Team individuelle Programme jenseits der Regelversorgung.
01.04.2023 Fachübergreifend
Hygiene-Tipp: Versorgung chronischer Wunden
Voraussetzung zur Heilung kritisch kolonisierter sowie infizierter chronischer Wunden ist die antiseptische Behandlung. Deshalb ist bei jeder chronischen Wunde initial ein Screening auf MRSA durchzuführen Für den MRSA-Nachweis wird die gesamte Wundfläche ohne vorherige Reinigung mit leichtem Druck, von innen nach außen in Spiralform, aus dem Zentrum unter Einbeziehung des Randes, abgestrichen.
01.04.2023 Hygiene
Kommentar – Neubewertung von Hygienevorgaben angesichts der Klimakrise
Die Errungenschaften der Hygiene sind unstrittig – dies sei bei einer Neubewertung von Hygienevorgaben vorausgeschickt. Eine Neubewertung der praktizierten Vorgaben ist notwendig, um Überregulierungen, Fehlentwicklungen und ein falsches Sicherheitsgefühl zu beenden. Dabei dürfen sinnvolle Hygienemaßnahmen und Klimaschutz auch angesichts der Klimakrise nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

