12.06.2024 INTERN DGCH
DGCH unterstützt Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens planen mehrere Bundesländer, am 14. Juni 2024 eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig jeder Mensch automatisch als Organspendender in Frage kommt, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten schriftlich widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach dessen Tod mündlich. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, die auf der erweiterten Zustimmungslösung beruht – für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten nötig.
Um die Zustimmung zur Organspende zu erleichtern, wurde im Jahr 2020 zusätzlich ein elektronisches Organspende-Register beschlossen, in das jeder seine Entscheidung eintragen kann und das am 18. März 2024 schließlich an den Start ging. Bis zum 10. Juni 2024 hatten sich dort mehr als 127.000 Menschen mit einer Erklärung zur Organspende eingetragen. „Das klingt gut, ist aber längst nicht ausreichend und wird vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Immer noch warten deutschlandweit etwa 8000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, von denen täglich drei auf der Warteliste versterben. 2023 wurden in Deutschland nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet.
Aufgrund der massiven Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die ein Spenderorgan benötigen, bezieht Deutschland über die internationale Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ aus den europäischen Nachbarländern Organe zur Transplantation. In dem überwiegenden Teil dieser Länder gilt die Widerspruchslösung, unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Dort ist das Spendenaufkommen deutlich höher: Während in Spanien die Wartezeit auf eine Spenderniere im Schnitt ein Jahr beträgt, warten Betroffene in Deutschland zwischen acht und zehn Jahre auf ein solches Organ.
„Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar, das sollten wir ändern“, betont Bruns. In Staaten mit Widerspruchslösung werde die Organspende als Chance gesehen, anderen Menschen nach dem eigenen Tod zu helfen. „Es stellt sich die Frage, ob wir Lebenschancen vertun – oder ein letztes Mal anderen helfen wollen“, ergänzt Schmitz-Rixen. Zumal fast jeder ein fremdes Organ annehmen würde, wenn er sich in einer solchen Situation befände. „Die Beschäftigung mit diesem Thema, mit der Entscheidung pro oder contra Organspende, ist durchaus zumutbar und nimmt den Druck von den Angehörigen“, so Schmitz-Rixen.
Das bereits existierende Organspende-Register könnte als wichtige Grundlage der Widerspruchslösung dienen. „Organspende-Ausweise werden häufig nicht gefunden“, erläutert Bruns. „Mit dem Register besteht hingegen eine sichere Dokumentationsmöglichkeit, auf die auch Ärztinnen und Ärzte zuverlässig Zugriff haben.“ Bei einer Widerspruchslösung kann man sich entscheiden, auch nur einzelne Organe oder Gewebe zu spenden. Ein Widerspruch gegen eine Organspende muss nicht begründet werden.
Quelle: DGCH
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