08.04.2026 Politik
Deutliche Verbesserungen bei der D-Arzt-Abrechnung ab 01. Juli 2026!

Die Gebührenkommission von KBV und DGUV hat weitreichende Änderungen in der Gebührenordnung UV-GOÄ beschlossen, die schon zum 01. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Neben der bereits zuvor vereinbarten linearen Erhöhung der Honorare um 5 % betrifft dies die Grundleistungen im Kapitel B und die arthroskopischen Operationen, die in einem gesonderten Kapitel L XVII neu legendiert und bewertet wurden. Als wesentliche Neuerung fällt der Ausschluss des Ansatzes der Nr. 1 für Untersuchung und Beratung neben Sonderleistungen ab 01.07.2026 weg. Das heißt, dass nicht nur bei der Erstbehandlung, sondern auch im weiteren Verlauf die Nr. 1 auch neben anderen Leistungen, z. B. Wundbehandlungen oder Röntgenuntersuchungen, angesetzt werden kann. Dadurch wird eine zusätzliche Honorarsteigerung und eine gezielte Förderung der Grundleistungen erreicht. Darüber hinaus werden als neue Leistungen die Nr. 4 für den zusätzlichen Beratungsaufwand bei Abbruch des Heilverfahrens durch den D-Arzt und die Nr. 5 für die Beratung bei Kommunikationsstörungen eingeführt.
Bei den arthroskopischen Operationen sind zukünftig keine Abrechnungsketten mehr erforderlich, weil alle regelmäßigen Leistungen des Operationstags in die Operationsleistung einkalkuliert wurden. Darüber hinaus werden – wie bisher – die besonderen Kosten, ggfs. der Zuschlag für ambulante Operation und ein neuer pauschaler Materialzuschlag angesetzt. Weiterhin können Implantate wie z. B. Ankersysteme, zum Einkaufspreis vergütet werden. Die neue Systematik der Nummern 3400 bis 3440 umfasst eine Skalierung von der diagnostischen Arthroskopie über resezierende, einfache und komplexe arthroskopische Rekonstruktionen bis zu zahlreichen Zusatzleistungen. Auch hier wurden die Honorare so angepasst, dass diese mindestens im Bereich der entsprechenden EBM-Vergütungen liegen. Wegen der Änderungen der Nr. 1 wird eine Zwischenrechnung aller laufenden Behandlungen zum 30.06.2026 empfohlen.
Die BDC-Akademie bietet darüber hinaus ein Webinar zu diesen Änderungen am 03.06.2026 um 18.00 Uhr an, klicken Sie HIER für mehr Informationen.
In einer der nächsten Ausgaben der Passion Chirurgie werden die neuen Leistungen ausführlich erklärt.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
01.10.2018 Politik
Editorial: Wer die Zeche prellt …
Gelegentlich ist eine Recherche bei Wikipedia nicht nur lehrreich, sondern nachgerade amüsant. Unter dem Begriff „Zechprellerei“ findet man unter „Zeche“ den Herkunftsnachweis „Beitrag zum gemeinsamen Gelage einer Gesellschaft“ und „bei dem Begriff des „Prellens“ einen Jagdbrauch des 17. und 18. Jahrhunderts, bei dem ein Fuchs zur „Belustigung von Jagdgesellschaften“ auf einem straff gespannten Tuch wiederholt hochgeschleudert und so um seine Freiheit geprellt wurde.
28.09.2018 Politik
Bezüge der Spitzenfunktionäre von Kassen und Ärzten sollen bis 2028 begrenzt werden
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant nach einem Bericht des Branchendienstes "apotheke adhoc", die Vorstandsbezüge bei den Spitzenorganisationen von Kassen und Ärzten auf Bundesebene befristet festzuschreiben.
26.09.2018 Politik
„Kleinteiligkeit des TSVG ist erschreckend“
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Heute will das Kabinett das TSVG beschließen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußert sich hierzu in einer ersten Stellungnahme.
25.09.2018 Politik
Etat des BMG soll auf knapp 15,3 Milliarden Euro steigen
Der Bundestag hat im September über den im Bundeshaushalt 2019 enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von Bundesminister Jens Spahn (CDU) beraten. Er sieht Ausgaben von insgesamt rund 15,27 Milliarden Euro und damit rund 63 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr vor.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

