Müller-Osten-Preis

Richtlinien für die Vergabe des Müller-Osten-Preises

Ziele

Der Müller-Osten-Preis soll der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten dienen, die sich insbesondere mit :

  • der Geschichte der Chirurgie
  • der Erhaltung von Substanz und Einheit der Chirurgie
  • der Zukunftsentwicklung der Chirurgie
  • der Qualitätssicherung der chirurgischen Tätigkeit in Krankenhaus und Praxis
  • den wissenschaftlichen und ethischen Grundlagen des ärztlichen, insbesondere des chirurgischen Berufes befassen.

Er wird in der Regel jährlich verliehen. Fällt in einem Jahr keine preiswürdige Arbeit an, kann der Preis im folgenden Jahr auch zweifach zur Verleihung kommen, wenn inzwischen zwei preiswürdige Arbeiten vorliegen. Der Preis kann geteilt werden.

Zielgruppe

Jeder Chirurg oder Arzt in chirurgischer Weiterbildung kann sich mit einer wissenschaftlichen Arbeit um den Preis bewerben.

Ausgelobte Prämie

Der Wolfgang Müller-Osten-Preis wird für die beste eingereichte Arbeit zuerkannt. Die Zuerkennung des Preises ist mit einer Prämie in Höhe von mindestens Euro 5000,- verbunden.

Ausschreibung

Der Vorstand der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung schreibt das Stipendium jeweils mindestens aus

in den „Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie“
in „Der Chirurg“ des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V.

Bewerbung

Die Bewerbung ist in vierfacher Ausfertigung bis zum 30.09. jeden Jahres an den Vorstand der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung zu richten (über Geschäftsstelle der DGCH, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin).

Folgende Bewerbungsunterlagen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen:
Bewerbungsschreiben
die wissenschaftliche Arbeit ("Preisarbeit")
Lebenslauf
Stellungnahme des Chefarztes oder Klinikdirektors oder seines ehemaligen Chefs oder eines ordentlichen Professors

Der Bewerbung sind vier Exemplare der Arbeit beizulegen. Eine fremdsprachige Arbeit muss in deutscher Übersetzung eingereicht werden. Eine Veröffentlichung der eingereichten Arbeit in dem der Preisverleihung vorangehenden Kalenderjahr steht der Zuerkennung des Preises nicht entgegen. Eine bereits ausgezeichnete Arbeit darf jedoch nicht zum Wolfgang Müller-Osten-Preis eingereicht werden. Wurde die Arbeit schon bei einer anderen Bewerbung eingereicht, ohne ausgezeichnet worden zu sein, so ist dies vom Einsender mit genauen Angaben zu vermerken. Die Arbeit soll den Umfang von 50 Seiten nicht überschreiten.

Entscheidung über Preisverleihung

Der Vorstand hat das Recht, Arbeiten, die den wissenschaftlichen Anforderungen nicht genügen oder in einer der Würde und dem Ansehen des Preises abträglichen Form eingereicht werden, von der Beurteilung auszuschließen.

Die Entscheidung über die Vergabe des Preises wird – ggf. nach Anhörung von fachkundigen Experten – vom Vorstand der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung getroffen. Eine Anfechtung der Entscheidung des Vorstandes ist ausgeschlossen.

Die Entscheidung des Stiftungsvorstandes ist in einem Protokoll festzuhalten, das von allen Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen ist. Die Wertung der preiswürdigen Arbeit ist so abzufassen, dass sie in die zu verleihende Urkunde übernommen werden kann.

Nach der Entscheidung über die Preisvergabe werden die Bewerber informiert und zwei der drei eingereichten Exemplare der Arbeit bzw. der Übersetzungsmanuskripte an die Verfasser zurückgesandt. Ein Exemplar verbleibt im Archiv der Stiftung.

Preisvergabe

Mit der Zuerkennung wird eine Urkunde überreicht, in der die Gründe für die Verleihung zum Ausdruck kommen.

Den Preis überreicht ein Mitglied des Stiftungsvorstandes (ggf. im jährlichen Wechsel) im Rahmen des Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Dabei ist die Begründung der Preiszuerkennung zu verlesen.

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