14.10.2025 Politik
Der BDC bei der KBV-Herbsttagung

BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe war ein Teilnehmer bei der “Fishbowl-Diskussion”, die während der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Oktober in Berlin stattgefunden hat. Thema der Fachsession war “Notfallreform – klare Sicht voraus”.
Inhaltlich gab es weitgehende Übereinstimmung, dass die Notfallreform von der neuen Bundesregierung dringend wieder auf die Tagesordnung genommen werden muss. Die INZ seien nicht an allen Krankenhäusern notwendig, sondern nur an 700-800 Standorten bundesweit. Bedarfskriterien sollen vom G-BA definiert werden. Der „gemeinsame Tresen“ sei nach Einschätzung der DKG in praxi nicht umsetzbar. Existierende und gut funktionierende Kooperationen zwischen Notaufnahmen und KV-Bereitschaftsdienst-Praxen sollen einbezogen werden. Die Planung sollte vorzugsweise auf der Länderebene erfolgen. Von der KBV wird die Forderung nach vertragsärztlichen Doppelstrukturen mit 24 Stundenangebot für Fahrdienst, INZ und Telemedizin weiterhin strikt abgelehnt. Grundlage soll eine verbindliche Steuerung der Notfallpatienten in die geeignete Versorgungsebene sein, wobei auch die Steuerung in Partnerpraxen möglich sein soll, wie Dr. Kalbe betonte. Man war sich einig, dass dies nur bei hoher Verbindlichkeit funktionieren kann. Uneinigkeit gab es dagegen bei der Frage von geeigneten Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Steuerung. Alle Diskutanten waren sich einig, dass bei der Notdienstreform auch eine Reform des Rettungsdienstes einzubeziehen wäre.
Der BDC hatte gemeinsam mit der DGCH bereits zum Referentenentwurf der Ampel-Regierung Stellung genommen und wird sich weiter aktiv in die gesetzgeberische Gestaltung der Notfallreform einbringen.
Auf dem Podium vertreten waren des Weiteren (von links):
Heike Bökenkötter (Moderation Ärzte-Zeitung)
Dr. Anke Schliwen (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband)
Özlem Akigöz (Deutsche Krankenhausgesellschaft)
Dr. Brigitte Wrede (Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin
Weitere Informationen auf den Seiten der KBV
Weitere aktuelle Artikel
05.04.2022 Pressemitteilungen
Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten
Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor.
01.04.2022 Sektorübergreifend
SKH Stadtteilklinik Hamburg: Sektorenübergreifende Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten
In Hamburg arbeiten Mediziner:innen verschiedener Disziplinen sektorenübergreifend und unkompliziert zusammen. Im Blick haben sie dabei die Gesundheit der Menschen im Hamburger Stadtteil Mümmelmannsberg. Aus den obersten Stockwerken der Hochhaussiedlung Mümmelmannsberg im Hamburger Osten schaut man auf Felder, Wiesen und ein Naturschutzgebiet. Hans-Jörg D. (Name geändert) wohnt seit 50 Jahren in Mümmelmannsberg und genießt jeden Morgen diesen Ausblick – in den letzten Jahren allerdings aus seinem Pflegebett.
01.04.2022 Sektorübergreifend
Intersektorale Versorgung von unfallchirurgischen Patienten
Die sektorenübergreifende Behandlung von Patienten ist schon seit vielen Jahren in aller Munde. Sie wird lautstark von Kassenseite und auch diversen politischen Parteien eingefordert – allein eine Umsetzung ist bis dato ausschließlich allenfalls sporadisch zu beobachten [2]. Der einfache Grund dafür ist, dass unser Gesundheitssystem so aufgebaut ist, dass eine Verschiebung von Patienten und Leistungen aus einem Sektor in den anderen zwangsweise zu einem Verlust von Erlösen führt.
01.04.2022 Politik
Reformpläne im Gesundheitswesen bleiben vage
Nach den nun vorliegenden Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) möchte man bis Ende des Jahres eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben angehen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

