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Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Professor Dr. med. h. c. W. Weißauer. Weißauer erklärte sich damals bereit, zur Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arzt-, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.

Rund drei Jahrzehnte arbeitete Weißauer überaus erfolgreich und segensreich für die Mitglieder des BDC sowie in engem Vertrauen mit dem Präsidenten und den Vorstandsmitgliedern des Berufsverbandes.

Maßgeblich war Weißauer an der Entwicklung der guten Serviceleistungen des Berufsverbandes beteiligt. In diesem Zusammenhang sei beispielshaft die 1980 eingeführte Strafrechtsschutz-Versicherung für die Mitglieder des Berufsverbandes erwähnt. Im Jahre 1985 betrug die Jahresprämie hierfür 45,- DM. Als weitere Serviceleistung wurde 1986 die juristische Beratung von sogenannten Chefarztdienstverträgen angeboten. Bis heute konnte auf diesen Serviceleistungen aufgebaut und dieselben ganz erheblich erweitert werden. Durch die Weiterentwicklung konnte die Berufs-Rechtsschutz-Versicherung in den letzten zehn Jahren und auch die Vertragsberatung um ein vielfaches erweitert werden. Umso erstaunlicher ist die Prämienentwicklung von heute sage und schreibe lediglich 45,- Euro für die seit 25 Jahren währende und immer wieder um weitere Rechtsgebiete erweiterte und verbesserte Berufs-Rechtsschutz-Versicherung für unsere Mitglieder.

In den 90er Jahren sind weitere Aktivitäten des Justitiars Weißauer zu Fragen medico-legaler Bedeutung besonders der Aufklärung und zum sogenannten Facharzturteil, zur Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen etc. wegweisend beantwortet worden. Die klare Denkweise des Juristen Weißauer wurde nicht nur von Professor Hempel in der Chronik „40 Jahre BDC“ gelobt, sondern seine „juristische Lehre“ setzte auch über die Grenzen der Chirurgie wichtige Klarstellungen. Im Jahre 1997 äußerte Weißauer die Absicht, mit dem anstehenden Präsidentenwechsel im Jahre 1998 seine Tätigkeit als Justitiar des Berufsverbandes zu beenden.

Wie ebenfalls aus der Chronik von Hempel zu entnehmen, standen einige hochqualifizierte Juristen als Nachfolger für Weißauer zur Auswahl. Nach eingehender Diskussion im geschäftsführenden Präsidium im November 1997 fiel die Wahl einstimmig auf den Verfasser dieses Berichtes.

Ich erinnere mich an meinen Beginn als Nachfolger von Weißauer mit großer Dankbarkeit an den damaligen Präsidenten und heutigen Ehrenpräsidenten Herrn Hempel, mit dem ich bis zu dem Präsidentenwechsel an Professor Witte eng und vertrauensvoll zusammen gearbeitet habe. Jedesmal wenn ich wöchentlich in Hamburg eintraf, haben wir die täglichen medico-legalen Alltagsprobleme der Chirurgen sowie Grundsatzfragen und Hintergründe und Zusammenhänge des chirurgischen Alltages und dessen Probleme ausführlichst besprochen.

Nach drei Jahrzehnten erfolgreicher Justitiartätigkeit durch Weißauer war es für mich eine große Aufgabe, das Justitiariat in den seither vergangenen 13 Jahren beständig weiterzuentwickeln. Damals, bei Beginn meiner Aufgabenbewältigung als Justitiar, hatte der Berufsverband knapp 10.000 Mitglieder, heute zählt er gut 16.000. Geht man daher von einer 50 %-igen Steigerung der Mitgliederzahl und einer erheblichen Vermehrung der Verrechtlichung in der Medizin und im besonderen in der Chirurgie aus, so hat sich das Arbeitsaufkommen des Justitiars in dieser Zeit weit mehr als verdoppelt.

Alle Bereiche des Straf-, Zivil-, Sozial- und insbesondere des Arbeitsrechts haben deutlich zugenommen. Veröffentlichungen und Seminare vermehrten auch im juristischen Bereich das Tätigkeitsfeld des Berufsverbandes. Während damals die Schreibarbeiten, als persönliche Eigenart des damaligen Justitiars handschriftlich und dann von der Geschäftsstelle in Brief und Fax umgesetzt wurden, sind heute das Diktat, das Schreiben und Versenden vornehmlich als E-Mail von der Geschäftsstelle des Berufsverbandes nach München in meine Kanzlei verlagert.

Regelmäßig bin ich einen Tag in der Woche in der Geschäftsstelle zunächst in Hamburg und nunmehr seit zehn Jahren in Berlin anwesend. Daneben bin ich täglich in meiner Kanzlei in München persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail immer erreichbar. Im Schnitt erreichen mich pro Tag ca. 12 Fragen von Mitgliedern des Berufsverbandes. Hierunter zählen schriftliche Anfragen – überwiegend mittlerweile per E-Mail – sowie im Besonderen kurze und auch überaus ausführliche Telefongespräche. Hierbei stehen natürlich in der Hauptsache berufliche Belange im Vordergrund, teilweise aber auch sehr persönliche Anfragen bis hin zu Ehe- und Erbstreitigkeiten. Ich bin froh und dankbar, dass ich dabei auf die volle Unterstützung meiner Kanzlei bauen kann und darf an dieser Stelle erwähnen, dass die umfangreiche Arbeit ohne die Unterstützung meiner Kollegen und Fachanwälte für Medizinrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht in der Kanzlei sicherlich nicht in dieser Form möglich wäre.

Trotz der Fülle der Anfragen ist es mir ein Anliegen, dass auch alle schriftlichen Anfragen zeitgerecht (oftmals noch am selben Tag) beantwortet werden. Insgesamt wurden im Jahr 2009 nahezu 100 Gutachten für Dienstverträge vornehmlich der Chefärzte aber auch der Oberärzte erstellt. So haben wir beispielsweise im Jahr 2009 insgesamt ca. 1.500 Stunden, also rund 40 Arbeitswochen (gerechnet auf einen Anwalt) aufgewandt, um die Mitglieder des Berufsverbandes zu beraten.

Nicht mit eingerechnet sind dabei die Anwesenheitszeiten in Berlin, die für mich einen der zentralen Punkte meiner Tätigkeit darstellen. Gerade auch das erfreuliche und von wechselseitiger Wertschätzung und Unterstützung getragene Teamwork mit den Mitarbeitern des Berufsverbandes, allen voran natürlich Professor Polonius als Präsident und dem Geschäftsführer, Dr. Ansorg, mit welchem mich nicht nur der gemeinsame Vorname verbindet, ist eine der Säulen der erfolgreichen Tätigkeit als Justitiar eines Verbandes mit einer so großen Mitgliederzahl.

Beispielhaft für die höchst vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Gremien des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen sei das außerordentlich gute und konstruktive Verhältnis mit den drei Präsidenten, Prof. Hempel, Prof. Witte und Prof. Polonius von mir dankbar erwähnt. Die steten Zusammentreffen in Sitzungen, an meinen Arbeitstagen in Berlin sowie in zahlreichen Telefongesprächen halfen und helfen mir bei der Bewältigung der juristischen Aufgaben des Berufsverbandes sehr viel weiter.

Die Verrechtlichung der Medizin und auch die Zahl der Haftungs- und Strafverfahren werden langsam steigen, sicher aber nicht sprunghaft, wie dies manche Kommentare in der Literatur befürchten. Ich gehe zuversichtlich davon aus, dass ich mich weiter mit großer Freude und mit großem Engagement für die Belange unserer sämtlichen Mitglieder des Berufsverbandes auch in der Zukunft werde einsetzen können.

Autor des Artikels

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Dr. jur. Jörg Heberer

Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktieren

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