01.09.2015 Politik
Das Krankenhausstrukturgesetz – Eine Mogelpackung?
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung stehen einheitliche Qualitätsstandards durch qualitätsbezogene Vergütung. Besonders hohe Qualität soll besonders vergütet werden – Qualitätsmängel sollen hingegen Abschläge zur Folge haben.
Im Gesetzesentwurf vom 30. Juni 2015 heißt es: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird gesetzlich beauftragt, Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu entwickeln (planungsrelevante Indikatoren), die als Kriterien und Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder geeignet sind.
Durch die Zu- und Abschläge sollen laut Ministerium die Spitzenmedizin gestärkt werden, bessere Pflege im stationären Bereich gefördert und unnötige Operationen reduziert werden. Der Gesetzesentwurf bedarf laut Gesundheitsministerium keiner Zustimmung des Bundestags und soll zum 01. Januar 2016 in Kraft treten.
Investitionen als Kernproblem
Kern der Diskussion rund um das neue Gesetz ist die Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern. Kritik äußern vor allem die Landeskrankenhausgesellschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Es besteht die verstärkte Sorge, dass die in den Krankenhäusern nachrechenbaren negativen Auswirkungen verharmlost und verneint werden sollen“, so DKG-Präsident Thomas Reumann. Die Ursachen für Qualitätsmängel in den Krankenhäusern würden durch diesen Gesetzesentwurf nicht beseitigt und der Entwurf bilde keine nachhaltige Zukunftsperspektive. Reumann kritisiert vor allem die geplante Streichung des Versorgungszuschlags im Jahr 2017.
Die Einführung eines Strukturfonds von insgesamt einer Milliarde Euro ist geplant. Eine Hälfte soll durch den Gesundheitsfond abgedeckt werden – weitere 500 Millionen sollen durch die Länder finanziert werden. Um auf den Fond zugreifen zu dürfen, müssen die Länder nachweislich die Investitionsförderungen in den kommenden drei Jahren nicht unter die durchschnittlichen Investitionen der Jahre 2012 bis 2014 senken. Das Gesundheitsministerium erhofft sich durch den Strukturfonds, Spezialisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Abbau von Überkapazitäten finanzieren zu können.
Der Investitionsfonds sei zwar hilfreich, löse aber nicht die jährliche Unterfinanzierung der Kliniken in Höhe von drei Milliarden Euro, kritisiert Reumann.
Auch Ärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery meint, die ständige Unterfinanzierung der Kliniken würde dadurch nicht beseitigt. Viele Bundesländer wollten oder könnten schon heute ihre Verpflichtungen zu Krankenhaus-Investitionen nicht erfüllen. Daher müsse auch der Bund die Mittel zur Verfügung stellen.
Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V., spricht gar von einer „Mogelpackung“, da durch den Gesetzesentwurf weit weniger Mittel zur Verfügung gestellt würden als die Kürzungen durch Streichung des Versorgungszuschlages ausmachten.
Weitere Artikel finden Sie auf BDC |Online (www.bdc.de, Rubrik News/Politik).
Weilbach J. Das Krankenhausstrukturgesetz – Eine Mogelpackung? Passion Chirurgie. 2015 September, 5(9): Artikel 07_01.
Weitere Artikel zum Thema
17.01.2024 BDC|News
Besonderes Facharztseminar Allgemein-und Viszeralchirurgie 11.-15.03.2024
Zum letzten Mal wird Seminarleiter Prof. Dr. med. Thomas Steinmüller
16.01.2024 Politik
Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgestellt
Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten.
16.01.2024 Sektorübergreifend
Organspendezahlen in 2023 auf leichtem Erholungskurs
Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies sind 96 mehr als in 2022 und entspricht 11,4 Spendern pro Million Einwohner. Im Vergleich zu 2022 (869 Organspender; 10,3 Spender pro Million Einwohner) ist die Zahl der Spenderinnen und Spender damit um 11 Prozent gestiegen. Auch die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, ist gestiegen: Sie erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877 Organe (2022: 2.662).
14.01.2024 BDC|News
Neues Angebot des BDC: M3 Prüfungsvideos
Der BDC hat ein völlig neues Angebot konzipiert für Studierende,
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.