Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 21. 06.2022 das Auslaufen von Corona-Sonderregelungen bei der DGUV zum 30.06.2022 mitgeteilt.
Das betreffe konkret folgenden Regelungen:
- Die Aussetzung der Verlegungspflicht nach Rücksprache mit den Ärzten aus den BG-Unfallkliniken.
 - Die Zahlung einer Hygienepauschale von 4,00 € (Covid-19-Pauschale) für Arzt-Patienten-Kontakte.
 - Das Abweichen von den Berichtsfristen in besonderen Versorgungssituationen.
 - Corona-bedingte Sonderregelungen zur den unfallärztlichen Bereitschaftszeiten.
 - Die Möglichkeit der telefonischen Anforderung von wiederkehrenden Verordnungen für Heil-/Arzneimittel
 
Eine Ausnahme gelte für die Durchführung einer Videosprechstunde: Die Möglichkeit dazu solle bis zu einer endgültigen Regelung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (voraussichtlich zum 01.01.2023) bestehen bleiben unter den folgenden Voraussetzungen:
- begründete Ausnahmefälle
 - Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie
 - Beachtung der nach Anlage 31b zum Bundesmanteltarif V-Ä aufgestellten Anforderungen an Praxen und Videodienstanbieter zur Durchführung von Videosprechstunden.
 
		
								
								
								
								
								
								
							
							
														
														
											
											
											
											
									
									
