“Es ist unbestritten, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbildet”, schreibt die Bundesregierung in ihrer heute (23.8.2022) veröffentlichten Antwort vom 11.8.2022 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Drucksache 20/2934).
Das gelte sowohl für die Leistungsbeschreibungen als auch für die Bewertung der ärztlichen Leistungen . Diese Defizite ließen sich mit den in der GOÄ vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten (zum Beispiel der analogen Bewertung nicht aufgeführter Leistungen oder der Steigerung der Vergütung und einer abweichenden Vergütungsvereinbarung ) zwar grundsätzlich in Teilen ausgleichen. Dadurch erhöhe sich aber zunehmend auch das Risiko der Intransparenz und Streitanfälligkeit der Abrechnung privater Leistungen, so die Bundesregierung. Insofern teile sie die Einschätzung der Fragesteller zu den Defiziten der aktuellen GOÄ.
Auch bestehe aufgrund der veralteten GOÄ grundsätzlich eine Schieflage der Bewertungen in der GOÄ tendenziell zugunsten technischer Leistungen.
Die Bundesregierung führt weiter aus, dass die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) derzeit an einem gemeinsamen Vorschlag für eine Modernisierung der GOÄ arbeiteten. Die Preisverhandlungen seien noch nicht vollständig abgeschlossen. Sobald der Vorschlag vorliege, werde er geprüft und entschieden, ob oder inwieweit die GOÄ auf der Grundlage reformiert werden könne.