15.09.2023 Politik
Bundeskabinett beschließt Krankenhaustransparenzgesetz

Diese Woche hat das Bundeskabinett das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (QITIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf. Das Verzeichnis soll am 1. April 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung bieten:
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, / die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Die Veröffentlichung erfolgt übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv und wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch können weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Veröffentlichung durch das BMG hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Weitere aktuelle Artikel
01.06.2018 Politik
Organspendeausweis schafft Klarheit – auch für die Angehörigen!
Die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende ist in Deutschland derzeit mit 84 Prozent so hoch wie nie zuvor. Auch besitzen immer mehr Menschen einen Organspendeausweis: Waren es 2012 noch 22 Prozent, sind es im Jahr 2018 bereits 36 Prozent. Das zeigen erste Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
01.06.2018 Politik
Sektorübergreifende Versorgung – Mehr als nur ein Schlagwort?
Der Begriff „Sektorübergreifende Versorgung“ beherrscht in zunehmendem Maße die öffentliche Diskussion, unter anderem auch im aktuellen Koalitionsvertrag. In der Regel ist die Formulierung positiv besetzt als erstrebenswertes und heilbringendes Ziel, allerdings sind Hinweise zur Umsetzung eher vage, wenn überhaupt zu erkennen.
01.06.2018 Politik
Europäische Referenznetzwerke für Seltene Erkrankungen und die Zentralisierung in Deutschland
Die meisten Fehlbildungen, die im Neugeborenenalter operativ versorgt werden müssen, gehören zu den Seltenen Erkrankungen (SE) und treten seltener als in 1 : 2 000 Geburten auf. Obwohl es in Deutschland nur wenige große universitäre Zentren beziehungsweise große städtische Häuser mit der notwendigen Struktur zur Diagnostik, Behandlung und Nachsorge zur adäquaten Korrektur für diese Seltenen Erkrankungen (circa 30) gibt, führt gerade der Föderalismus zu einer Diversifizierung der kinderchirurgischen Kliniken.
24.05.2018 Kinderchirurgie
Kleinkinder sind Hochrisikogruppe bei Brandverletzungen
Jährlich werden deutschlandweit über 30.000 Kinder mit thermischen Verletzungen ambulant und 6.000 Kinder stationär behandelt. Verbrühungen, Feuer und Flammen, Kontaktverbrennungen, Strom sowie Verpuffung und Explosion führen zu gesundheitlichen Schäden mit oft lebenslanger Beeinträchtigung. Der Unfallschwerpunkt liegt klar im häuslichen Umfeld. Eine Auswertung des Arbeitskreises „Das schwerbrandverletzte Kind“ zeigt, dass Säuglinge und Kleinkinder eine Hochrisikogruppe darstellen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.