02.04.2020 Politik
BMG: Versorgung bei Atemschutzmasken sichern

Krisenstab der Bundesregierung gibt neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt
Der Schutz des medizinischen Personals hat oberste Priorität. Deswegen hat sich die Bundesregierung frühzeitig entschieden, auch zentral medizinische Schutzausrüstung zu beschaffen. Solche Schutzausrüstung ist aber in Zeiten der Pandemie ein weiterhin knappes Gut. Die Versorgungslage für Schutzausrüstungen ist durch die weltweite Nachfrage extrem angespannt. Hier gilt es jetzt pragmatische und zielführende aber dennoch sichere Lösungen zu finden, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten.
Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem Krisenstab der Bundesregierung daher ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken.
Dazu erklären Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten. Es werden gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern.“
Detaillierte Informationen finden Sie im Papier des Krisenstabs zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, welches unter Einbeziehung des RKI, BfArM sowie IFA entstanden ist.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 01.04.2020
Weitere aktuelle Artikel
29.08.2019 Aus- & Weiterbildung
APS und Medizinstudierende fordern feste Einbindung des Themas Patientensicherheit
Im Jahr 2018 haben sich die Ärztekammern mit rund 11.000 potentiellen Behandlungsfehlern auseinandergesetzt – die Dunkelziffer ist weitaus höher. Um diese Zahl nachhaltig zu senken, setzt sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) seit vielen Jahren für eine Einbindung des Themas Patientensicherheit in alle medizinischen Studiengänge und Ausbildungsberufe ein.
26.08.2019 Politik
KBV: Honorarverhandlungen abgeschlossen
Die KBV und der GKV-Spitzenverband einigten sich auf eine Erhöhung des Orientierungswertes für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,52 Prozent.
22.08.2019 Politik
Spahns Ministerium erhält rund 20 Millionen Euro mehr
Der Gesundheitsetat für 2020 soll den Haushaltsplanungen zufolge ansteigen. Wie aus dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr hervorgeht, sind im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Ausgaben in Höhe von rund 15,33 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind knapp 20 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
21.08.2019 Aus- & Weiterbildung
„Die Ausbildungsbedingungen müssen sich in allen Regionen verbessern“
Dr. Benedikt Braun, stellv. Leiter des Themen-Referats Nachwuchsförderung des BDC steht Rede und Antwort zum Thema „Work-Life-Balance“
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.