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Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeits­planung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einfüh­rung zum Jahresbeginn 2024.

Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungs­gesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetz­buch V eingeführt.

GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundes­gesund­heitsminis­terium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.

    Quelle: Ärzteblatt

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