02.10.2017 Krankenhaus
BG Kliniken stellen Tarifverträge für Ärzte in Frage

Grundsatzkonflikt: Tarifverhandlungen vorerst unterbrochen
Die dritte Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) ist ohne greifbares Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeberseite weigerte sich strikt, über jene Sicherungsmechanismen für Tarifverträge zu verhandeln, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Tarifeinheitsgesetz ausdrücklich aufgezeigt hat.
Danach können die Wirkungen des Gesetzes ausgeschlossen werden, um so sicherzustellen, dass es für die Gültigkeit eines Tarifvertrages nicht darauf ankommt, welche Gewerkschaft in der einzelnen Klinik die meisten Mitglieder hat. Im Rahmen einer Mehrheitsfeststellung müssten die Gewerkschaften ihre Mitgliederstärke im Betrieb offenlegen und so den Grad der eigenen Durchsetzungsfähigkeit offenbaren. Mit einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien zum Ausschluss der Verdrängungswirkung, für die es schon Beispiele aus der Praxis gibt, wäre die Anwendung des Arzt-Tarifvertrages in den berufsgenossenschaftlichen Kliniken sichergestellt. Dies entspräche auch der im Tarifvertragsgesetz getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers, Tarifpluralität grundsätzlich zu akzeptieren.
„Mit ihrer Weigerung ignorieren die BG Kliniken die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich geboten aufgezeigte restriktive Handhabung des Tarifeinheitsgesetzes. Die Arbeitgeber stellen so die gewachsene Tarifpartnerschaft mit dem Marburger Bund in Frage. Ein solches Verhalten werden wir uns nicht bieten lassen und unsere Mitglieder in den Kliniken umfassend über die neue Lage informieren. Weitere notwendige Schritte machen wir davon abhängig, ob die BG Kliniken bereit sind, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben. Es hat keinen Sinn über Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verhandeln, solange die Umsetzung der entsprechenden Tarifregelungen von der Willkür der Arbeitgeber abhängig ist“, erklärte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.
Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de
Weitere aktuelle Artikel
25.10.2017 Krankenhaus
38 Prozent der Krankenhauspatienten wurden im Jahr 2016 operiert
Bei 38 % (7,1 Millionen) der knapp 19,0 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2016 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2016 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterziehen mussten, 60 Jahre und älter.
10.10.2017 Krankenhaus
Orientierungswert für Krankenhäuser 2014 beträgt 1,44 %
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist.
04.10.2017 Krankenhaus
Entlassrezept ab 1. Oktober 2017 im Krankenhaus
Ab 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Damit wird eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt.
01.09.2017 Krankenhaus
Gleiches Geld für gleiche Leistung: TK will einheitliche Preise in Kliniken und Praxen
Vergleichbare Operationen und medizinische Eingriffe müssen nach Ansicht der Techniker Krankenkasse (TK) endlich gleich bezahlt werden - egal ob sie ein Arzt in den Räumen einer Klinik oder in den Räumen einer Praxis erbringt. "Bei diesen Leistungen muss endlich der Grundsatz‚ gleiches Geld für gleiche Leistung‘ gelten", sagt der Leiter der Krankenhaus-Vertragsstrategie bei der TK, Jörg Manthey.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.