28.09.2018 Politik
Bezüge der Spitzenfunktionäre von Kassen und Ärzten sollen bis 2028 begrenzt werden

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant nach einem Bericht des Branchendienstes “apotheke adhoc”, die Vorstandsbezüge bei den Spitzenorganisationen von Kassen und Ärzten auf Bundesebene befristet festzuschreiben.
Die Vorstandsbezüge bei den Spitzenorganisationen von Kassen und Ärzten sollen offenbar transparenter und in ihrer Höhe eingefroren werden. Dies berichtet der Branchendienst “apotheke adhoc” unter Bezug auf Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sowie der Deutschen Presseagentur dpa. “Die Gehälter der Verbandschefs sollen bis 2028 nicht mehr steigen”, wird Spahn im Bericht zitiert. Um qualifiziertes Personal für die Top-Positionen zu finden, müsse man zwar entsprechende Gehälter zahlen, so der Minister, allerdings gelte hierbei das Gebot der Wirtschafltichkeit. Die Bezüge würden aus den Beiträgen der Versicherten aufgebracht, was zudem eine bessere Transparenz erfordere. “Deswegen wollen wir künftig alle Gehaltsbestandteile der Gesundheitsmanager offen legen”, so Spahn laut Bericht gegenüber dem RND.
Gesetzentwurf des TSVG sieht entsprechende Regelung vor
Im Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist eine entsprechende Regelung enthalten. Danach sind “konkretere gesetzliche Vorgaben” für Vorstandsverträge der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unterstehen, festgeschrieben. In der Begründung heißt es jedoch, dass die “Vergütungssteigerungen begrenzt” werden sollen. Ziel der Neuregelungen sei es, “die Transparenz der Vergütungen zu verbessern, den Körperschaften einen verlässlichen Rahmen für die Vertragsgestaltung zu geben und die Effektivität der präventiven Kontrolle solcher Verträge durch die Aufsichtsbehörde zu stärken”. Zusätzlich werden nach dem Gesetzentwurf auch für die gesetzlichen Krankenkassen, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Vorgaben zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütung konkretisiert, um die Transparenz zu verbessern und den Vergleich der Vergütungen zu erleichtern. Hierzu sind folgende Regelungen geplant:
Stichtagsregelung
Durch einen konkreten Zeitpunkt für die Veröffentlichung im Sinne einer Stichtagsregelung, am 1. März jeden Jahres, wird erreicht, dass die Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen aller Krankenkassen gleichzeitig in einer Ausgabe des Bundesanzeigers und nicht über einen längeren Zeitraum erfolgt, so dass ein Vergleich erleichtert wird.
Vorgaben zur Form
Zu einer einheitlichen Form trägt darüber hinaus das von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder entwickelte “Darstellungsraster” bei. Hiermit soll eine vollständige, transparente und übersichtliche Veröffentlichung erreicht und damit auch eine ausreichende Grundlage zur Berechnung der Gesamtvergütungen geschaffen werden.
Veröffentlichung im Web
Um der Entwicklung gerecht zu werden, dass nicht mehr alle Krankenkassen Mitgliederzeitschriften herausgeben, wird zudem geregelt, dass eine Veröffentlichung auch auf der Internetseiten der Krankenkassen zu erfolgen hat.
Eine zentrale Auflistung der jeweils aktuell gemeldeten Vorstandsbezüge inklusive der Vorjahre finden Sie in Form eines sortierbaren Rankings auf krankenkassen-direkt.de (vgl. “Links zum Thema”).
Verträge bei Krankenkassen: Aufsicht muss bereits zustimmen
Die Verträge der Vorstände von Krankenkassen sind bereits reglementiert. Bereits seit 2013 gilt ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt für Vostandsverträge und -vergütungen. Zwischen der Kasse und dem Vorstand geschlossene Verträge gelten damit erst dann, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde diesem zugestimmt hat. Im Sinne einer einheitlichen Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben diese gemeinsame Maßstäbe zur Ausgestaltung von Vorstandsverträgen erstellt (vgl. Hintergrund unter “Links zum Thema”).
Aktuelle Veröffentlichungspflicht mit Schwächen
Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Für Versicherte fehlt jedoch bisher die gewollte Transparenz, da
- teilweise nur Obergrenzen, nicht aber tatsächliche Beträge bei den variablen Vegütungen angegeben werden
- es keine gesetzliche Statistik zur Anzahl der Mitglieder und Versicherten nach Einzelkassen gibt
- Vergütungsbestandteile aus Vorjahren in die aktuellen Zahlen einwirken können Mehrfachvergütungen durch Personalunionen nicht ausgewiesen werden
- Abweichungen zum Vorjahr (von teilweise rund 20 Prozent) ohne jede Erklärung bleibennichts über die Art der Zielvereinbarung für variable Vergütungsbestandteile erklärt wird: es kann also auch um den Abschluss eines Fusionsvertrages und damit die Aufgabe der Eigenständigkeit als Kasse gehen.
Auch die jetzt mit dem TSVG geplanten Maßnahmen werden vor diesem Hintergrund nicht in allen Punkten für Transparenz sorgen.
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 26.09.2018
Weitere aktuelle Artikel
29.03.2019 Krankenhaus
Digitalisierungs-Rückstand in deutschen Krankenhäusern
Die Krankenhäuser in Deutschland haben erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung und beim Technologieeinsatz, wie der neue Krankenhaus-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt. So erreichten die deutschen Krankenhäuser 2017 in einem internationalen Vergleich auf einer Digitalisierungs-Skala von Stufe 0 bis 7 im Durchschnitt nur den Wert 2,3 und lagen damit unter dem EU-Durchschnitt von 3,6.
28.03.2019 Praxis
Immer weniger Allgemeinchirurgen in der Fläche
Expertenstatement: BDC kritisiert undifferenzierte Bedarfsplanung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die flächendeckende Patientenversorgung durch Fachärzte zu verbessern, auch in der Chirurgie. Die neue Bedarfsplanung wird nach der Zusammenlegung von Chirurgie und Orthopädie in den kommenden Jahren allerdings dafür sorgen, dass immer mehr klassisch chirurgisch ausgerichtete Facharztsitze von Orthopäden/Unfallchirurgen abgelöst werden.
28.03.2019 Aus- & Weiterbildung
Lunch-Talk des BDC bei der 16. Tagung der Rhein Main AG
Am 09. und 10. Mai 2019 findet in Langen (Hessen) die 16. Tagung der Rhein Main AG Minimal Invasive Chirurgie in der Neuen Stadthalle statt.
27.03.2019 Herzchirurgie
Herzchirurgen fordern Widerspruchslösung
In Deutschland leben 1,8 Millionen Menschen mit einer Herzschwäche, einer Herzinsuffizienz. Davon warten gegenwärtig 700 schwer herzinsuffiziente Patienten auf ein Spenderherz. Viele überbrücken die Zeit mit einem Herzunterstützungssystem. Obwohl die Transplantationszahlen im vergangenen Jahr wieder leicht gestiegen sind, betrachten die deutschen Herzchirurgen den Organmangel mit Sorge und sprechen sich auf einer Pressekonferenz zum 136. Chirurgenkongress für die Widerspruchslösung in Deutschland aus. Auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Professor Dr. med. Matthias Anthuber, fordert dies.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.