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„Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende“ vereinbart

Ein breites Bündnis von Institutionen und Organisationen, die für die Organspende Verantwortung tragen, hat heute den „Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende“ vereinbart. Dieser enthält Empfehlungen für den Bereich der Entnahmekrankenhäuser, der Transplantationsbeauftragten und der Aufklärungsarbeit. Der Plan ergänzt und unterstützt das seit dem 1. April 2019 geltende Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Noch immer sterben zu viele Menschen, weil es für sie kein passendes Organ gibt. Das wollen wir ändern! Und deshalb müssen wir bei der Organspende auch alle Register ziehen. Dazu braucht es nicht nur gesetzliche Änderungen. Mit dem Initiativplan haben wir jetzt einen guten Rahmen und konkrete Empfehlungen, um die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern auf ganz praktische Weise zu verbessern. Alle Bausteine zusammen können dann einen wirklichen Unterschied machen.”

Dr. Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO): “Das neue Gesetz hat die Basis für eine nachhaltige Förderung der Organspende in Deutschland geschaffen. Jetzt müssen wir den gesetzlichen Rahmen mit Leben füllen. Die praxisorientierten Maßnahmen aus dem Initiativplan sollen uns dabei unterstützen, zukünftig möglichst jedem Organspendewunsch eines verstorbenen Patienten nachzukommen.”

An der Erarbeitung unter der Federführung der DSO beteiligten sich die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV- Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Patientenverbände, Spenderangehörige, die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, die Stiftung ÜberLeben und der Verein Junge Helden.

Zu den Empfehlungen des Initiativplans im Einzelnen:

1. Transplantationsbeauftrage stärken

  • Qualifizierung von Transplantationsbeauftragten weiterentwickeln und harmonisieren
  • Tätigkeit von Transplantationsbeauftragten aufwerten

2. Konkrete Unterstützungsangebote für Transplantationsbeauftragte entwickeln

3. Kooperationen fördern – Vernetzung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Organspende stärken

4. Entnahmekrankenhäuser bedarfsgerecht unterstützen – gezielte Bedarfsabfrage organisieren

5. Innerklinische Prozessabläufe rund um die Organspende stärker strukturieren und konkretisieren

6. Partnerschaftsnetzwerke entwickeln – Unterstützung im Akutprozess organisieren

7. Medizinisches und pflegerisches Fachpersonal ausbilden – organspendespezifische Kenntnisse fördern

  • Ärztliche Ausbildung – Organspende im Medizinstudium thematisieren
  • Organspende thematisch in der ärztlichen Weiterbildung verankern
  • Organspende als thematischen Bestandteil der (Intensiv-)Pflege stärken

8. Aufklärung über die Organspende in der hausärztlichen Praxis fördern und unterstützen

  • Befragung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie der medizinischen Fachangestellten und Versorgungsassistenten durchführen
  • Gezielte Schulung und Unterstützung der Hausärztinnen und
  • Hausärzte

9. Organspendebereitschaft in der Patientenverfügung eindeutig erklären

10. Verschiedene Zielgruppen spezifisch informieren und aufklären

  • „Organspende macht Schule“
  • Gezielte Ansprache älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger
  • Förderung der interkulturellen Kommunikation

11. Der Organspende ein Gesicht geben – Aufklärungsarbeit unter Einbeziehung von Organtransplantierten und Spenderangehörigen

12. Organspender und ihre Angehörigen gesellschaftlich stärker anerkennen

Gemeinschaftlicher Initiativplan Organspende

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 25.06.2019

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