01.12.2025 Politik
Berufspolitik aktuell: Zwischenbilanz

Nach einem dreiviertel Jahr ist es noch zu früh, eine abschließende Bewertung der Arbeit der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken vorzunehmen. Bislang sind nur einige eher administrative Verordnungen erlassen worden; die im Koalitionsvertrag angedachten Gesetze befinden sich noch in der Vorbereitung, einige sind inzwischen vom Kabinett beschlossen und damit in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingespeist worden.
Positiv zu vermerken ist ein gegenüber der Zeit von Karl Lauterbach geänderter Umgang mit denjenigen, die von der Gesetzgebung betroffen sein werden. Tatsächlich werden Institutionen und Verbände jetzt gehört und können ihre Argumente einbringen. Das heißt aber noch lange nicht, dass deren Vorstellungen auch umgesetzt werden. Außer einer durchaus löblichen Verbesserung des Gesprächsklimas bleibt, wie nicht anders zu erwarten, die Entscheidung über Reformen beim Ministerium bzw. letztlich im Parlament. Und dort ist zu beobachten, dass die Regierungsparteien überwiegend mit sich selbst beschäftigt sind und jeden Millimeter ihrer Programmatik eisern verteidigen.
Für die Gesundheits- und Sozialpolitik bedeutet das angesichts gravierender Finanzlücken wie gehabt Kostendämpfungsmaßnahmen und Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern, damit die Beiträge zu den Sozialversicherungen Rente, Pflege und Krankenkasse nicht immer mehr Abstriche vom Nettoeinkommen verursachen. Immerhin kommt, wenn auch sehr zögerlich, eine Debatte über mögliche Eigenbeteiligungsmodelle in Gang. Vorschläge in diese Richtung sind von der Ärzteschaft und den Arbeitgeberverbänden aus unterschiedlicher Motivation eingebracht worden, sogar von einzelnen Parlamentariern inklusive Staatssekretär im BMG. Das alles ist aber wie seit Jahrzehnten gleich wieder von den politisch Verantwortlichen abgeschmettert worden, im Wissen, dass jegliche Begrenzung des derzeitigen (nahezu unendlichen) Leistungsversprechens die Bürger unmittelbar zu einer Abstrafung der jeweiligen Partei an den Wahlurnen bewegen würde. Stellt sich die Frage, ob das wirklich so wäre, zumal Zuzahlungen in der Apotheke und in der Zahnpraxis inzwischen zur Gewohnheit geworden sind. Manchmal wäre etwas mehr Mut wünschenswert, um sich nicht immer nur von Wahltermin zu Wahltermin mit kleinen Korrekturen durchzumogeln.
Was erwartet uns stattdessen in der kommenden Zeit? Nach wie vor ist das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) der Vorgängerregierung in Kraft und wird in NRW zügig umgesetzt. Die Folgen sind Abteilungs- und Klinikschließungen, weil die notwendigen Strukturen und Fallzahlen zur Erlangung der sogenannten Leistungsgruppen nicht vorgehalten werden. Über ein Anpassungsgesetz soll dort mehr Flexibilität erreicht werden, um die ländliche Versorgung irgendwie zu retten. Für uns ist dabei der jeweils erforderliche Bedarf an Fachärzten relevant. Noch gelten Fachärzte alter Weiterbildung immer auch als (geforderte) Allgemeinchirurgen, die es bald aber wegen des demographischen Wandels nicht mehr geben wird. Hier setzen wir uns intensiv für pragmatische Lösungen ein.
Ebenfalls noch ohne abschließende Formulierung ist ein Gesetz zur Notfallreform und noch gar nicht präzisiert die Umsetzung des sogenannten Primärarztmodells. Neu ist allerdings ein Gesetz zur Stärkung der Kompetenzen in der Pflege, das möglicherweise, abgesehen von der Übertragung medizinischer Tätigkeiten, auch eine Entlastung der Ärzteschaft gerade in den Kliniken bringen könnte.
Das kommende Jahr dürfte spannend werden, denn dann werden auch weiterreichende Entscheidungen anstehen. Warten wir’s ab.
Rüggeberg JA: Zwischenbilanz. Passion Chirurgie. 2025 Dezember; 15(12/IV): Artikel 05_01.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
26.09.2022 Gesetzgebungsverfahren
Schreiben des BDC und der DGCH an die Regierungskommission zur Krankenhausreform
Schreiben des BDC und der DGCH an die Regierungskommission zur
21.09.2022 Sektorübergreifend
Konsortium legt neuen Vorschlag zur Ambulantisierung vor
Ein Konsortium aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK Dachverband hat eine neues Konzept zur einheitlichen, sektorengleichen Vergütung ambulant erbringbarer medizinischer Leistungen präsentiert.
16.09.2022 Politik
Bundesrat kritisiert Finanzstabilisierungsgesetz
Der Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist heute (16.9.2022) im Bundesrat Kritik massiv kritisiert worden, berichtet die Ärzte Zeitung.
14.09.2022 Vergütung
Schiedsspruch: Orientierungswert steigt um 2 Prozent
Per Schiedsspruch wurde heute (14.9.2022) in der dritten Runde der Honorargespräche zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) festgelegt, dass der Orientierungswert für 2023 um zwei Prozent steigen soll.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

