01.12.2025 Politik
Berufspolitik aktuell: Zwischenbilanz

Nach einem dreiviertel Jahr ist es noch zu früh, eine abschließende Bewertung der Arbeit der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken vorzunehmen. Bislang sind nur einige eher administrative Verordnungen erlassen worden; die im Koalitionsvertrag angedachten Gesetze befinden sich noch in der Vorbereitung, einige sind inzwischen vom Kabinett beschlossen und damit in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingespeist worden.
Positiv zu vermerken ist ein gegenüber der Zeit von Karl Lauterbach geänderter Umgang mit denjenigen, die von der Gesetzgebung betroffen sein werden. Tatsächlich werden Institutionen und Verbände jetzt gehört und können ihre Argumente einbringen. Das heißt aber noch lange nicht, dass deren Vorstellungen auch umgesetzt werden. Außer einer durchaus löblichen Verbesserung des Gesprächsklimas bleibt, wie nicht anders zu erwarten, die Entscheidung über Reformen beim Ministerium bzw. letztlich im Parlament. Und dort ist zu beobachten, dass die Regierungsparteien überwiegend mit sich selbst beschäftigt sind und jeden Millimeter ihrer Programmatik eisern verteidigen.
Für die Gesundheits- und Sozialpolitik bedeutet das angesichts gravierender Finanzlücken wie gehabt Kostendämpfungsmaßnahmen und Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern, damit die Beiträge zu den Sozialversicherungen Rente, Pflege und Krankenkasse nicht immer mehr Abstriche vom Nettoeinkommen verursachen. Immerhin kommt, wenn auch sehr zögerlich, eine Debatte über mögliche Eigenbeteiligungsmodelle in Gang. Vorschläge in diese Richtung sind von der Ärzteschaft und den Arbeitgeberverbänden aus unterschiedlicher Motivation eingebracht worden, sogar von einzelnen Parlamentariern inklusive Staatssekretär im BMG. Das alles ist aber wie seit Jahrzehnten gleich wieder von den politisch Verantwortlichen abgeschmettert worden, im Wissen, dass jegliche Begrenzung des derzeitigen (nahezu unendlichen) Leistungsversprechens die Bürger unmittelbar zu einer Abstrafung der jeweiligen Partei an den Wahlurnen bewegen würde. Stellt sich die Frage, ob das wirklich so wäre, zumal Zuzahlungen in der Apotheke und in der Zahnpraxis inzwischen zur Gewohnheit geworden sind. Manchmal wäre etwas mehr Mut wünschenswert, um sich nicht immer nur von Wahltermin zu Wahltermin mit kleinen Korrekturen durchzumogeln.
Was erwartet uns stattdessen in der kommenden Zeit? Nach wie vor ist das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) der Vorgängerregierung in Kraft und wird in NRW zügig umgesetzt. Die Folgen sind Abteilungs- und Klinikschließungen, weil die notwendigen Strukturen und Fallzahlen zur Erlangung der sogenannten Leistungsgruppen nicht vorgehalten werden. Über ein Anpassungsgesetz soll dort mehr Flexibilität erreicht werden, um die ländliche Versorgung irgendwie zu retten. Für uns ist dabei der jeweils erforderliche Bedarf an Fachärzten relevant. Noch gelten Fachärzte alter Weiterbildung immer auch als (geforderte) Allgemeinchirurgen, die es bald aber wegen des demographischen Wandels nicht mehr geben wird. Hier setzen wir uns intensiv für pragmatische Lösungen ein.
Ebenfalls noch ohne abschließende Formulierung ist ein Gesetz zur Notfallreform und noch gar nicht präzisiert die Umsetzung des sogenannten Primärarztmodells. Neu ist allerdings ein Gesetz zur Stärkung der Kompetenzen in der Pflege, das möglicherweise, abgesehen von der Übertragung medizinischer Tätigkeiten, auch eine Entlastung der Ärzteschaft gerade in den Kliniken bringen könnte.
Das kommende Jahr dürfte spannend werden, denn dann werden auch weiterreichende Entscheidungen anstehen. Warten wir’s ab.
Rüggeberg JA: Zwischenbilanz. Passion Chirurgie. 2025 Dezember; 15(12/IV): Artikel 05_01.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
01.02.2019 Aus- & Weiterbildung
Angehende Ärztinnen und Ärzte wissen, was sie wollen – Familie und Beruf vereinbaren
Im Rahmen des „Berufsmonitorings Medizinstudierende“ gaben gut 13.000 Nachwuchsmediziner an, was sie von ihrer beruflichen Zukunft und den Arbeitsbedingungen erwarten. Ein wichtiger Faktor: die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Über 50 Prozent können sich vorstellen, sich niederzulassen, knapp die Hälfte kann das noch nicht.
31.01.2019 Politik
„Hauruck-Verfahren bei Widerspruchslösung würde die Menschen verunsichern“
„Für die Menschen auf der Warteliste ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die strukturellen Hürden für die Organspende in Deutschland beseitigt. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende kommen wir hier ein großes Stück weiter.“
25.01.2019 Politik
Arztzeit: knappe und wertvolle Ressource
Die Herausforderung ist klar: Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels in Praxen, Kliniken und der Kranken- und Altenpflege muss die Versorgung der Patienten effizient organisiert werden. Das gilt erst recht für die knapper werdende Arztzeit. Der Gesetzgeber ist angetreten, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mehr Zeit für Patienten zu schaffen. So sollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mehr und schnellere Termine zur Verfügung stellen.
23.01.2019 BDC|News
Offener Brief zu EBM und OPS
Mit Unverständnis und Verärgerung haben die unterzeichnenden Verbände die Beschlüsse des Bewertungsausschusses aus der 430. Sitzung vom 12.12.2018 zur Anpassung des Anhangs 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2019 sowie aus der gleichen Sitzung zur Aufnahme einer achten und neunten Bestimmung zum Abschnitt 30.4 EBM zur Kenntnis genommen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

