01.12.2025 Politik
Berufspolitik aktuell: Zwischenbilanz

Nach einem dreiviertel Jahr ist es noch zu früh, eine abschließende Bewertung der Arbeit der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken vorzunehmen. Bislang sind nur einige eher administrative Verordnungen erlassen worden; die im Koalitionsvertrag angedachten Gesetze befinden sich noch in der Vorbereitung, einige sind inzwischen vom Kabinett beschlossen und damit in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingespeist worden.
Positiv zu vermerken ist ein gegenüber der Zeit von Karl Lauterbach geänderter Umgang mit denjenigen, die von der Gesetzgebung betroffen sein werden. Tatsächlich werden Institutionen und Verbände jetzt gehört und können ihre Argumente einbringen. Das heißt aber noch lange nicht, dass deren Vorstellungen auch umgesetzt werden. Außer einer durchaus löblichen Verbesserung des Gesprächsklimas bleibt, wie nicht anders zu erwarten, die Entscheidung über Reformen beim Ministerium bzw. letztlich im Parlament. Und dort ist zu beobachten, dass die Regierungsparteien überwiegend mit sich selbst beschäftigt sind und jeden Millimeter ihrer Programmatik eisern verteidigen.
Für die Gesundheits- und Sozialpolitik bedeutet das angesichts gravierender Finanzlücken wie gehabt Kostendämpfungsmaßnahmen und Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern, damit die Beiträge zu den Sozialversicherungen Rente, Pflege und Krankenkasse nicht immer mehr Abstriche vom Nettoeinkommen verursachen. Immerhin kommt, wenn auch sehr zögerlich, eine Debatte über mögliche Eigenbeteiligungsmodelle in Gang. Vorschläge in diese Richtung sind von der Ärzteschaft und den Arbeitgeberverbänden aus unterschiedlicher Motivation eingebracht worden, sogar von einzelnen Parlamentariern inklusive Staatssekretär im BMG. Das alles ist aber wie seit Jahrzehnten gleich wieder von den politisch Verantwortlichen abgeschmettert worden, im Wissen, dass jegliche Begrenzung des derzeitigen (nahezu unendlichen) Leistungsversprechens die Bürger unmittelbar zu einer Abstrafung der jeweiligen Partei an den Wahlurnen bewegen würde. Stellt sich die Frage, ob das wirklich so wäre, zumal Zuzahlungen in der Apotheke und in der Zahnpraxis inzwischen zur Gewohnheit geworden sind. Manchmal wäre etwas mehr Mut wünschenswert, um sich nicht immer nur von Wahltermin zu Wahltermin mit kleinen Korrekturen durchzumogeln.
Was erwartet uns stattdessen in der kommenden Zeit? Nach wie vor ist das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) der Vorgängerregierung in Kraft und wird in NRW zügig umgesetzt. Die Folgen sind Abteilungs- und Klinikschließungen, weil die notwendigen Strukturen und Fallzahlen zur Erlangung der sogenannten Leistungsgruppen nicht vorgehalten werden. Über ein Anpassungsgesetz soll dort mehr Flexibilität erreicht werden, um die ländliche Versorgung irgendwie zu retten. Für uns ist dabei der jeweils erforderliche Bedarf an Fachärzten relevant. Noch gelten Fachärzte alter Weiterbildung immer auch als (geforderte) Allgemeinchirurgen, die es bald aber wegen des demographischen Wandels nicht mehr geben wird. Hier setzen wir uns intensiv für pragmatische Lösungen ein.
Ebenfalls noch ohne abschließende Formulierung ist ein Gesetz zur Notfallreform und noch gar nicht präzisiert die Umsetzung des sogenannten Primärarztmodells. Neu ist allerdings ein Gesetz zur Stärkung der Kompetenzen in der Pflege, das möglicherweise, abgesehen von der Übertragung medizinischer Tätigkeiten, auch eine Entlastung der Ärzteschaft gerade in den Kliniken bringen könnte.
Das kommende Jahr dürfte spannend werden, denn dann werden auch weiterreichende Entscheidungen anstehen. Warten wir’s ab.
Rüggeberg JA: Zwischenbilanz. Passion Chirurgie. 2025 Dezember; 15(12/IV): Artikel 05_01.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
02.04.2020 Politik
Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19
Die geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte
30.03.2020 Corona
Zustimmung durch Bundesrat zu Gesetzespaketen bei der Bewältigung der Corona-Epidemie
Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März heute die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.
27.03.2020 Krankenhaus
DIVI: „Wir entscheiden nicht nach Alter!“
Deutschlands Notfall- und Intensivmediziner bereiten sich auf die schwerste aller Entscheidungen vor: Welchen Patienten im Fall der Fälle intensivmedizinisch behandeln und welchen palliativmedizinisch versorgen, wenn die Intensivbetten und Ressourcen knapp werden? Noch ist es nicht so weit.
26.03.2020 Corona
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Um den erhöhten Finanzbedarf der Krankenhäuser durch die COVID-19-Pandemie auszugleichen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, wurde am 25.3.2020 das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Damit werden einige der belastenden Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes für 2 Jahre ausgesetzt, die Leistungen gemäß Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessert und weitere finanzielle Zuschüsse ermöglicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

