01.05.2026 Politik
Berufspolitik aktuell: Nachhaltigkeit in der Politik

Da dies mein letzter Kommentar nach zwanzig Jahren Vizepräsidentschaft im BDC ist, will ich die aktuelle Tagespolitik nur am Rande streifen und mich mehr darauf fokussieren, wie Politik, im Speziellen Gesundheitspolitik nachhaltig gestaltet werden kann und ob überhaupt Nachhaltigkeit erwünscht ist.
Der Begriff Nachhaltigkeit wird gemeinhin im Zusammenhang mit dem Umweltschutz definiert als Aufgabe, „Ressourcen so zu nutzen, dass die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen erfüllt werden, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken.“ Nachhaltigkeit umfasst aber nicht nur ökologische Aspekte, sondern auch ökonomische und soziale Dimensionen., damit eben auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Wir haben also auf der einen Seite Bedürfnisse, auf der anderen Seite Ressourcen. Angesichts der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts sind die Bedürfnisse massiv gestiegen und werden weiter steigen, die Ressourcen aber hinken in ihrer Entwicklung hinterher. Aufgabe einer nachhaltigen Politik müsste es demnach sein, die sich aufzeigende Schere zwischen den beiden Polen zu schließen.
Der Versuch, in den jetzt nach Vorlage der Vorschläge der Gesundheitskommission anstehenden Gesetzesvorhaben Einsparungen auf der Seite der Leistungserbringer vorzunehmen, verringert die Ressourcen und ist damit auf den ersten Blich nicht nachhaltig. Bei einer anderen Betrachtung wird aber ein anderes ebenso gewichtiges Bedürfnis der Bevölkerung befriedigt, nämlich keinen weiteren Anstieg der Versicherungsbeiträge zuzulassen. Zweites Beispiel Krankenhausreform: Die ursprüngliche Version von Minister Lauterbach ist zwar durch das Krankenhaus-Anpassungsgesetz entschärft worden, dennoch ist das Prinzip das Gleiche. Einsparungen auf der Kostenseite durch Krankenhausschließungen, damit Verminderung der Ressourcen, aber mit der Hoffnung auf Beitragssatzstabilisierung.
Politik wählt also immer den Weg der Bedürfnisbefriedung stabiler Beiträge in Form einer Ressourcenverknappung auf dem Rücken der Leistungserbringer und nimmt keine Rücksicht auf das Bedürfnis nach maximaler Gesundheitsleistung, denn es muss klar sein, dass reduzierte Leistungsangebote auch zu verminderten Leistungen führen werden. Interessanterweise ist die Bevölkerung zu keinem Zeitpunkt gefragt worden, welches der beiden für sich betrachtet nachvollziehbaren Bedürfnisse diese vordringlich befriedigt sehen will. Jedenfalls ist abzusehen, dass mit derlei kurzfristigen Sparmaßnahmen keine Nachhaltigkeit im Sinne der Definition, schon gar nicht für zukünftige Generationen erreicht werden wird.
Wenn also die Ressourcen nicht mehr reichen, muss nach meiner Auffassung die Frage gestellt und beantwortet werden, ob nicht die Bedürfnisse seitens der Bevölkerung aktiv reduziert werden sollten und nicht indirekt durch immer neue Sparmaßnahmen, die durchaus am Ende den gleichen Effekt haben. Nirgendwo auf der Welt ist das Leistungsversprechen der Gesundheitsversorgung derart umfangreich wie bei uns. Man darf darüber nachdenken, ob in anderen Ländern die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger geringer ist, weil sie weniger erwarten dürfen. Hierzulande ist es aber ein politisches No-Go, Kürzungen im Leistungsangebot und damit eine nachhaltige Schonung des Gesamtsystems auch nur zu diskutieren. Der Grund ist einfach. Allgemein gilt: wer Wahlen gewinnen will, muss Versprechen abgeben und nicht Appelle zum Verzicht. Bedauerlicherweise hat das mit Nachhaltigkeit nicht das Geringste zu tun. Es fehlt der Mut zu unpopulären Einschnitten und letztlich der Wille, im Sinne einer echten Nachhaltigkeit Entscheidungen zu treffen, die über die jeweilige Legislaturperiode hinaus zum Wohle der kommenden Generation ausgerichtet sind. Trotz der eher düsteren Aussichten blicke ich dankbar und mit etwas Stolz auf das Erreichte, auch mit Zerknirschung auf das Unerreichte zurück und wünsche Ihnen und dem BDC viel Erfolg beim Streben nach der eigenen Nachhaltigkeit.
Rüggeberg JA: Nachhaltigkeit in der Politik. 2026 Mai; 16(05): Artikel 05_01.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
09.08.2021 Aus- & Weiterbildung
Noch freie Plätze für KBV-Webinar zu Kommunikationsdienst kv.dox
Die KBV bietet an vier Terminen im September ein einstündiges Webinar zum Kommunikationsdienst kv.dox an
09.08.2021 Aus- & Weiterbildung
DGUV ermöglicht UMED-Fortbildungsnachweis weiterhin online
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Jubiläumstagung zum 100-jährigen Bestehen des Durchgangsarztverfahrens bis zum 31.12.2021 zu verlängert.
01.08.2021 Politik
Bundestagswahl 2021: Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?
Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021 Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen
12.07.2021 Politik
Offener Brief des Deutschen Ärztinnenbundes zum Mutterschutzgesetz
Sehr geehrte/r …., das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die diskriminierungsfreie Teilhabe von schwangeren Frauen an ihrem Arbeitsplatz sein. Ein Bundesausschuss Mutterschutz sollte die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren. Mehr als drei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Realität verheerend. Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen. Die zugesagte Optimierung ist bis heute unterblieben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

